Es gibt einen extrem niedrigen Frauenanteile in Führungspositionen, im Landesdienst beträgt er gar nur 6%. Das kann nicht einfach hingenommen werden. Vorarlbergs Frauen brauchen dringend eine gezielte und umfassende Gleichstellungspolitik.”
“Wir fordern verbindliche Regelungen”, so Wiesflecker. “Verbesserter Rechtsschutz, bessere Beschwerdemöglichkeiten, verbindliche Quoten, eine weisungsfreie Gleichstellungsbeauftragte und die personelle Aufstockung der Antidiskriminierungstelle würden den Frauen mehr Verlässlichkeit bieten.”
Wenn wir nicht auf griffige Instrumente zurückgreifen, werden wir in 10 Jahren immer noch keine einzige Primarärztin im Land haben – und das in jedem Frauensituationsbericht bejammern”, ist Wiesflecker überzeugt. “Es sind endlich auch gesetzliche Maßnahmen zu setzen, die etwas verändern. Schöne Worte allein reichen nicht!
Wiesflecker schlägt deshalb vor, die – aufgrund einer EU-Richtlinie notwendige – Novellierung des Antidiskriminierungsgesetzes zu nutzen, das Gesetz generell zu verbessern. Mit diesem Ziel soll auch das Frauenförderungsgesetz novelliert und in Gleichstellungsgesetz umbenannt werden.
“Wir haben kürzlich der Öffentlichkeit eine Expertise der Gleichbehandlungsanwältin für Vorarlberg, Tirol und Salzburg, Christine Baur, vorgestellt”, so die grüne Frauensprecherin. “Wir haben angeboten, diese in unserem Auftrag erstellte Analyse der beiden Gesetze mit der Landesrätin und den Frauensprecherinnen der anderen Parteien zu diskutieren.”
“Das Dienstrecht des Landes hinkt hinter dem Bund, den anderen Bundesländern und der Privatwirtschaft her, was die Gleichstellung betrifft”, hält Wiesflecker fest. Es ist eigentlich eine Schande, dass in den Bereichen der Antidiskriminierung und der Frauenförderung von den privaten Dienstgebern mehr verlangt wird, als das Land als öffentlich rechtlicher Dienstgeber zu tun bereit ist. (Quelle: Die Grünen Vorarlberg)
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