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Großes Geld mit illegalen Spielautomaten gemacht

"Gottverdammte Mistgeräte": Ex-Tankstellenpächter wurde selbst spielsüchtig.
"Gottverdammte Mistgeräte": Ex-Tankstellenpächter wurde selbst spielsüchtig. ©APA/Symbolbild
Feldkirch. Ex-Tankstellenpächter wegen Steuerhinterziehung verurteilt: Unversteuerte Monatseinnahmen von 30.000 Euro durch Glücksspielautomaten.

“Ich fühlte mich wie Alexander der Große”, sagte der türkischstämmige Angeklagte. Denn er habe als Tankstellenpächter mit den vier aufgestellten Glücksspielautomaten im Monat zwischen 20.000 und 30.000 Euro verdient. Die Glücksspieleinnahmen hat der Unternehmer nicht versteuert. Vor allem deswegen wurde der 37-Jährige wegen Abgabenhinterziehung angeklagt. Die Einnahmen aus den Automaten machten den Großteil des angeklagten Steuerbetrugsbetrags von 202.000 Euro aus.

Dafür wurde der geständige und unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 30.000 Euro. Zudem wurde der nunmehrige Taxifahrer dazu verpflichtet, beim Finanzamt Bregenz innerhalb eines Jahres seine noch offene Steuerschuld von 193.000 Euro zu begleichen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Judith Oberauer ist rechtskräftig. Staatsanwalt Manfred Melchhammer, der von Hanno Lecher verteidigte Angeklagte und Walter Blenk als Vertreter des Finanzamts waren damit einverstanden.

Die mögliche Höchststrafe für die Vergehen der Abgabenhinterziehung nach dem Finanzstrafgesetz hätte sich auf 404.000 Euro belaufen – das Doppelte der hinterzogenen Summe. Kann der mittlerweile in Istanbul lebende Taxilenker die unbedingte Geldstrafe von 30.000 Euro dem Gericht nicht bezahlen, käme eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten Haft zum Tragen. Dafür käme grundsätzlich eine Fußfessel in Frage.

Mit den vier illegalen Automaten in der Tankstelle des Angeklagten seien die höchsten Einnahmen aller Glücksspielautomaten im Unterland erzielt worden, sagte ein Finanzbeamter. 40.000 bis 60.000 Euro hätten die vier Automaten im Monat abgeworfen, berichtete der Angeklagte. Davon habe er die Hälfte dem Automatenbetreiber abzuliefern gehabt und die andere Hälfte selbst behalten dürfen. 30 bis 40 Stammkunden hätten an den Automaten gespielt. Von der Bezirkshauptmannschaft verhängte Geldstrafen für die illegalen Automaten habe der Betreiber bezahlt.

Spielsüchtig geworden

Anfangs habe er sich gedacht, wie dumm doch die Spieler seien, sagte der Ex-Tankstellenpächter. Dann sei er aber selbst spielsüchtig geworden und habe an seinen eigenen Automaten gezockt. Deshalb bezeichnete der 37-Jährige die Glücksspielgeräte beim Prozess als “gottverdammte Mistgeräte”.

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