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Große Nachfrage: Cashback-Aktion wird verlängert

Die Aktion wird ab Mittwoch fortgesetzt.
Die Aktion wird ab Mittwoch fortgesetzt. ©VOL-live
Der Topf von einer Million Euro sei innerhalb weniger Stunden geleert worden, weshalb die Cashback-Aktion verlängert werde.
Cashback-Aktion: Jetzt gibt’s Geld für Gutscheine zurück!

Der kürzlich beendete bzw. vielerorts noch gültige Lockdown brachte zahlreiche Betriebe in Bedrängnis und die verloren gegangenen Wochen in der Vorweihnachtszeit verschärften die Lage außerordentlich. Um einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen, starteten die Wirtschaftskammern Österreichs am Montag (13.12.) eine bundesweite zwanzigprozentige Cashback-Aktion mit einem Rückvergütungsbetrag von einer Million Euro, die so schnell wie möglich für Umsätze in den Betrieben sorgen soll. 

Aktion gilt ab Mittwoch

„Es war ein fulminanter Start“, zeigte sich Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler über das große Interesse erfreut. Innerhalb von fünf Stunden war der Topf ausgeschöpft. Es wurden österreichweit 20.000 Rechnungen eingereicht und sechs Millionen Euro generiert. „Mit dieser Cashback-Aktion wollen wir die Relevanz von regionalem Einkaufen unterstreichen“, erklärt Metzler. Vom Frisör bis zum Hotel, vom Baumarkt bis zur Boutique, vom Restaurant bis zum Floristen: Gutscheine wurden quer durch die Branchen und quer durchs Land gekauft. 

Auch wenn die erste Million bereits aufgebraucht ist, wird ab Mittwoch, 15. Dezember, um 9 Uhr noch einmal nachgelegt. „Die Wirtschaftskammern Österreichs stellen eine weitere Million Euro für regionale Gutscheinkäufe zur Verfügung und ermöglichen somit noch mehr Menschen, von dieser 20-prozentigen Förderung zu profitieren“, verkündet WK-Präsident Hans Peter Metzler.  

Die bereits bekannten Regeln gelten weiterhin:  

Kundinnen und Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden (da es sich um eine Verlängerung der Aktion handelt, können Personen, die bereits eingereicht haben, keine weitere Rechnung hochladen).

Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen für Gutscheine – mit wenigen Ausnahmen – fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn der Topf vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende. 

(Red.)

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