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Großes Interesse für Interreg IV-Programm

Schwarzach - Das unmittelbar vor der Genehmigung durch die Europäische Kommission stehende Interreg-IV-Programm "Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein" für die Periode 2007 bis 2015 stößt auf großes Interesse in Vorarlberg.

„Es liegen bereits 87 ernst zu nehmende Projektvorschläge vor, die meisten mit Vorarlberger Beteiligung,“ teilte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) am Sonntag in einer Aussendung mit.

Die Förderschwerpunkte des neuen Interreg IV-Programms sind „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ sowie „Standortqualität und Ressourcenschutz“. Sausgruber: „In diesem Rahmen können vielfältige Impulse gesetzt werden. Grenzüberschreitende Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur, Bildung, Forschung, Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur sowie Gesundheit und Soziales werden gefördert.“ Zu jenen Projekten, die für Vorarlberg von höchstem regionalpolitischen Interesse sind, gehören etwa „Gegen den Feuerbrand“ oder „Energieeffiziente Gemeinden“.

Rund 24 Millionen Euro EU-Mittel stehen dem Programm für die Periode 2007 bis 2015 zu Verfügung. Diese Mittel fließen dann, wenn im gleichen Ausmaß nationale öffentliche oder private Mittel eingebracht werden. Durch die Beteiligung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein ergibt sich ein erwartetes Gesamtfördervolumen von rund 60 Millionen Euro. „Nicht zuletzt durch die verbesserte Dotierung darf ein deutlicher Schub für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erwartet werden,“ so Sausgruber.

Im Rahmen des Vorgängerprogrammes Interreg III sind insgesamt 128 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 52 Millionen Euro, davon 17,5 Millionen aus EU-Mitteln, bewilligt worden. Über 824 Partner konnten dabei miteinander vernetzt werden. Interreg ist ein Förderprogramm der EU, an dem sich neben den EU-Regionen Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg auch neun Kantone der Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein beteiligen.

Um Interreg-Förderungen bewerben können sich sowohl Privatpersonen, juristische Personen, sonstige Vereinigungen als auch öffentliche Träger. Unterstützt werden Projekte, die grenzüberschreitend von mindestens zwei Partnern aus verschiedenen Ländern des Programmgebiets durchgeführt werden. Solche Vorhaben können mit bis zu 60 Prozent ihrer Kosten gefördert werden. Landesamtsdirektor Johannes Müller: „Durch das Programm soll eine ausgewogene Entwicklung in den Grenzräumen gefördert und damit ein Beitrag zur europäischen Integration geleistet werden.“

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