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Grüne wollen Begrenzung der Wahlkampfausgaben

Bregenz - Die Grünen forden in einem selbständigen Antrag, dass die Parteien ihre Wahlkampfausgaben in Zeiten der Wirtschaftskrise begrenzen sollen.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die Welt – und somit auch Vorarlberg – befindet sich am Beginn einer Wirtschaftskrise, die in ihrer Dimension unabsehbar ist, deren Auswirkungen jedoch als Rezession bereits erkennbar sind. Wovon wir jedenfalls ausgehen müssen, ist steigende Arbeitslosigkeit und Not wachsender Teile der Bevölkerung. Gleichzeitig erhöht sich der Druck auf die öffentlichen Haushalte, die alle Ressourcen mobilisieren müssen, um der Konjunktur antizyklisch zu begegnen.

In den vergangenen Jahren hat die Politik aus verschiedenen Gründen deutlich an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Die so genannte Politiker(er)verdrossenheit steigt stetig an, Politikerpensionen und Parteienförderung stehen seit Jahren im Mittelpunkt öffentlicher Kritik und drängen die demokratischen Vertretungen immer häufiger in die Defensive. Dabei ist eine glaubwürdige und handlungsfähige Politik gerade in Krisenzeiten besonders wichtig.

Die Politik täte gut daran, sich offensiv um die Verbesserung ihrer Glaubwürdigkeit zu bemühen. Eine Möglichkeit dazu bietet die Vorarlberger Landtagswahl im September 2009. Die Begrenzung der Wahlkampfausgaben der Parteien die Einschränkung ihrer Präsenz im öffentlichen Raum wäre ein Zeichen an die durch die Wirtschaftkrise betroffenen Menschen, könnte den Druck auf den Haushalt des Landes ein wenig verringern und die Akzeptanz der Politik erhöhen.

Auf Bundesebene hat einen solchen Versuch zuletzt der ehemalige ÖVP-Generalsekretär Reinhard Lopatka im Jahre 2006 unternommen. Sein Entwurf für ein Fairness-Übereinkommen enthielt Vorgaben zur Begrenzung der Ausgaben für Werbemittel und zur Kontrolle der Umsetzung sowie Sanktionen. So schlug Lopatka etwa den Verzicht auf Postwurfsendungen, die Begrenzung der Anzahl der Großplakate und der Plakatständer und Ausgabenbegrenzungen für Inseratenwerbung vor.

In der Schweiz stellen einzelne Kommunen – wie etwa die Stadt Genf – den Parteien an zentralen Orten Plakatwände zur Verfügung. Die Parteien verzichten im Gegenzug auf Plakatständer. So stören einzeln stehende Plakatständer das Ortsbild nicht.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß §12 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags folgenden

A n t r a g :

Der Landtag möge beschließen:
Die Vorarlberger Landesregierung wird ersucht, in Kooperation mit den im Landtag vertretenen Parteien eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Begrenzung der Wahlkampfausgaben vorsieht. Ziel sollte es insbesondere sein,
a) die Wahlkampfausgaben der Parteien zu begrenzen und die für die Einhaltung geeigneten Sanktionen festzulegen,
b) die Plakatständer der wahlwerbenden Parteien durch Informationswände an zentralen Orten zu ersetzen.

LAbg. KO Johannes Rauch LAbg. Katharina Wiesflecker
LAbg. Maga Karin Fritz LAbg. Bernd Bösch
(Quelle: Grüne)

 

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