Derzeit wird sehr aktuell die so genannte Pensionsautomatik diskutiert, nach der automatisch – also ohne Beschluss des Parlaments und der politisch verantwortlichen Parteien – Anpassungen im Regelpensionsalter, in den Pensionsversicherungsbeiträgen, in der Pensionshöhe bei ASVG-Pensionen erfolgen sollen, wenn die Lebenserwartung um mehr als 6 Monate steigt bzw. die Beitragsdeckungsquote um ein Prozent sinkt. D.h. im Fokus der angedachten Reformen stehen ein weiteres Mal vor allem die ASVG-Pensionen.
Das ist ungerecht so Wiesflecker, auch in anderen Bereichen muss mehr Pensionsgerechtigkeit hergestellt werden. Um Pensionen langfristig zu sichern, soll über alles diskutiert werden dürfen, es darf sich um kein Tabuthema handeln. D.h. aber auch, dass über Pensionssicherungsbeiträge bei hohen Politiker- und Beamtenpensionen diskutiert werden muss.
Wohl ist die Pragmatisierung abgeschafft worden und das Bezügegesetz geändert worden, Tatsache ist aber, dass derzeit kein Pensionssicherungsbeitrag in diesen Bezugsgruppen eingehoben wird und die Ruhebezüge bei 340 pensionierten Landesbeamten und etwa 400 aktiven Landesbeamten sowie ca. 60 LandespolitikerInnen noch über Jahrzehnte budgetwirksam sind.
D.h. es ist durchaus legitim, bei Beamten und PolitikerInnen, die über eine monatliche Pensionshöhe von 2.500,– Euro brutto kommen das ist übrigens die ASVG-Höchstpension einen Pensionssicherungsbeitrag einzuheben. Der Bundesrechnungshof fordert hier ebenfalls einen Sicherungsbeitrag ein.
Aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass die durchschnittliche Landespolitikerpension im Jahr 2007 nach dem alten Bezügegesetz im Monat 3.213,– Euro betrug.
Bei den Landesbeamten und -beamtinnen geht aus der Anfragebeantwortung hervor, dass der weitaus überwiegende Teil Pensionen über 3.000,– Euro brutto monatlich erhält. Die Pensionen gehen sogar bis über 7.000,– Euro monatlich hinauf.
Die Grünen fordern einen progressiv gestalteten Pensionssicherungsbeitrag ein. Wer eine hohe Pension bezieht, soll und kann einen höheren Solidarbeitrag zur Sicherung der Pensionen leisten. Ein solcher Beitrag kann durchaus in der Größenordnung von 8 10% liegen. Wer eine niedrigere Pension erhält, soll einen entsprechend niedrigeren Beitrag leisten, z.B. in der Größenordnung von 3 4%. Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension von 2.500,– Euro bleiben unberührt. D.h. bei Pensionen von 7.000,– Euro brutto monatlich, handelt es sich um einen Solidarbeitrag von 700,– Euro im Monat, bei Pensionen von 5.000,– Euro brutto monatlich wäre das ein Sicherungsbeitrag von 400,– Euro im Monat und bei Pensionen von 3.000,– Euro brutto monatlich, ein Beitrag von 120,– Euro.
Dabei handelt es sich um durchaus verträgliche Solidarbeiträge, die kaum jemandem wirklich weh tun würden so Wiesflecker, wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Männerpension in Vorarlberg bei 1.350,– Euro liegt und die durchschnittliche Frauenpension gar nur bei 670,– Euro im Monat. Es ist schlichtweg eine Frage der Gerechtigkeit! schließt Wiesflecker.
Anbei erhalten Sie die Anfrage und die Beantwortung durch Landeshauptmann Dr. Sausgruber von vergangenem Freitag im Wortlaut. Die letztgenannten Zahlen zu den durchschnittlichen Pensionen in Vorarlberg sind dem Frauensituationsbericht 2007 entnommen.
Quelle: Die Grünen
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