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Grenzöffnung: Das sind die genauen Regelungen

Landesregierung hofft, dass Deutschland, Schweiz und Liechtenstein ebenfalls bald nachziehen
Landesregierung hofft, dass Deutschland, Schweiz und Liechtenstein ebenfalls bald nachziehen ©VOL.AT/Paulitsch
Ab heute sind die Grenz- und Gesundheitskontrollen gegenüber den Nachbarländern eingestellt. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Österreich hat nach rund drei Monaten Corona-Beschränkungen wieder vollständige Reisefreiheit zu seinen Nachbarländern mit Ausnahme zu Italien hergestellt. Ab heute sind die Grenz- und Gesundheitskontrollen gegenüber Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn eingestellt.

Landesrat Gantner weist allerdings darauf hin, dass die Einreisebestimmungen von Deutschland und der Schweiz nach wie vor aufrecht sind: „Österreich ist hier vorausgegangen und hat diesen Schritt einseitig gesetzt. Wer nach Deutschland, in die Schweiz oder nach Liechtenstein reisen will, für den gelten nach wie vor die jeweiligen aktuell gültigen Einreisebestimmungen dieser Länder.“

Schweiz öffnet Grenze am 15. Juni

Die Schweiz bleibt dabei, ihrerseits die vollständige Grenzöffnung zu Österreich wie vorgesehen am 15. Juni zu vollziehen. Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern und die Einreise in die Schweiz aus touristischen Gründen sind erst ab dem 15. Juni wieder erlaubt. Die Durchreise nach und aus Österreich durch die Schweiz ist nur möglich, wenn die Person wieder aus der Schweiz ausreist.

Auch mit Deutschland ist eine vollständige gegenseitige Öffnung der Grenzen für den 15. Juni geplant.

Grenzkontrollen im Wesentlichen aufgehoben

Die notwendige Verordnung des Gesundheitsministers liegt nun vor. Sie ist heute Donnerstag 0:00 Uhr in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt werden auf österreichischer Seite die Grenz- und Gesundheitskontrollen zu den Nachbarstaaten - mit Ausnahme von Italien - im Wesentlichen aufgehoben.

Wohnsitz muss glaubhaft gemacht werden können

Nach Österreich einreisen dürfen ab diesem Zeitpunkt demnach Personen aus Deutschland, Schweiz, Liechtenstein, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien, die einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in diesen Ländern haben, und glaubhaft machen können, dass sie in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten aufhältig waren. Das bedeutet, dass Personen, die durch diese Nachbarstaaten durchreisen wollen, aber keinen gewöhnlichen Aufenthalt dort haben, nicht von dieser Öffnung umfasst sind. Ausgenommen sind auch österreichische Staatsangehörige oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, welche aus diesen Nachbarstaaten einreisen.

Seit Mitternacht gibt es auf österreichischer Seite nur mehr Stichprobenkontrollen.

Einreise per Flugzeug

Eine zweite Verordnung stammt aus dem Gesundheitsministerium und betrifft die Änderung der Verordnung über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich und die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten. Bei der Einreise aus den Nachbarländern außer Italien ist somit keine Quarantäne oder ein Covid-Test erforderlich.

(red)

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