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Grenzkontrollen zur Schweiz fallen nicht weg

Die Kontrollen an der Schweizer Grenze werden auch nach dem Beitritt der Eidgenossenschaft zum Schengen-Abkommen nicht gänzlich wegfallen.

Daran erinnerte am Donnerstag das Finanzdepartement (Ministerium) in Bern. In einer Mitteilung an die APA wurde eine womöglich missverständliche Ankündigung beim jüngsten Besuch des Schweizer Ständeratspräsidenten Fritz Schiesser in Bregenz relativiert, wonach voraussichtlich Ende 2006 oder Anfang 2007 die Grenzkontrollen an der Vorarlberger Grenze wegfallen sollen.

Das stimme nur bedingt, weil die Schweiz zwar Schengen beitritt, aber keine Zollunion mit der EU eingehe. Deshalb seien bei den Grenzkontrollen „keine fundamentalen Änderungen“ zu erwarten. „Mit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen wird die Grenze zur Schweiz für die EU keine Außengrenze mehr sein“. Die Nachbarländer werden die Kontrolldichte bei Ausreise aus der Schweiz nicht verstärken müssen. Der für unsere Wirtschaft erforderliche einfache Grenzübertritt ist weiterhin gewährleistet.

Die verstärkte internationale Zusammenarbeit und der Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS), kombiniert mit den weiterhin möglichen Kontrollen, würden für die innere Sicherheit der Schweiz ein Plus bringen, erwarten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Oberzolldirektion. Gleichzeitig wurde aber eingeräumt, dass die Mitwirkung an Schengen verhindern werde, „dass die Nachbarländer den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit systematischen Personenkontrollen beeinträchtigen“.

Die Schweiz werde aber weiterhin an der Grenze zu den EU-Nachbarn Zollkontrollen (Warenkontrollen) durchführen müssen, weil Schengen und die Bilateralen II keine Zollunion mit der EU bringen, erinnerte das EFD: „Täglich reisen mehr als 650.000 Personen und 300.000 Fahrzeuge in die Schweiz ein“. Auf systematische Risikoanalysen gestützte Kontrollen seien schon heute nur stichprobenweise möglich. Aus taktischen Gründen setze das Grenzwachtkorps (GWK) 40 Prozent seiner Kräfte schon derzeit mobil im Grenzraum ein. „Mit Schengen ändert sich an diesem Sachverhalt wenig“, hieß es aus Bern.

Schengen erlaube keine systematischen Kontrollen von Personen nur deshalb, weil sie die Grenze überschreiten. Hingegen seien Kontrollen auch an der Grenze möglich, „wenn ein hinreichender polizeilicher Anfangsverdacht besteht“. Aus Sicherheitsgründen sei es zudem unerlässlich, dass vor einer Warenkontrolle, zum Beispiel vor dem Öffnen eines Kofferraums, die Identität einer Person festgestellt werden kann.

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