Nun muss er eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann kündigte volle Berufung an. Der Richter begründete den Schuldspruch mit den glaubwürdigen Aussagen der Opfer. Die leugnende Verantwortung des Psychologen sollen nur Schutzbehauptungen gewesen sein. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Unsittlich berührt
Der von zwei ehemaligen Kolleginnen beschuldigte Mann soll diese mehrmals unsittlich berührt und verbal belästigt haben, hieß es im Vorfeld seitens der Staatsanwaltschaft Graz. Bisher rechtfertigte sich der Angeklagte dahin gehend, dass die Frauen freiwillig mit ihm “geschmust” hätten. Die eine soll im Sommer 2013 von dem Beschuldigten belästigt worden sein, die andere Anfang 2013 sowie im September und Oktober 2013.
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