Die Meldungen über die “Gratiszahnspange” haben in der Bevölkerung Verwirrung und Unsicherheit ausgelöst. Grund ist der Gesetzesbeschluss, bei dem, nicht wie von Minister Stöger angeregt, alle Zahnspangen für Österreichs Kinder gratis sind.
Kostenfrei nur bei großem medizinischen Handlungsbedarf
Wie die Vorarlberger Gebietskrankenkasse und die Zahnärztekammer mitteilen, “sollen Kinder und Jugendliche ab Juli 2015 als Sachleistung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dann kostenlos bekommen, wenn ein großer bzw. sehr großer medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Dies ist nach dem Index für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf (IOTN) bei den Schweregraden 4 und 5 der Fall.” Laut Zahnärztekammerpräsident Gerhart Bachmann sind das zum Beispiel extreme Überbisse, Zahnunterzahlen, Zahnverlagerungen oder wenn überschüssige Zahnanlagen vorhanden sind.
Die Mehrheit bekommt nur einen Zuschuss
Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen habe aber maximal den Schweregrad 3, einen grenzwertigen Behandlungsbedarf und fällt somit nicht unter die neue Gratisregelung. “Diese leichteren Behandlungsfälle (IOTN 3 – grenzwertig) werden auch künftig – entsprechend der bisherigen Regelung – mit einem Zuschuss unterstützt. Sie sind somit weiterhin nicht gratis”, erklärt die VGKK. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds der Kasse bestehe aber weiter, sofern die dafür geltenden Einkommensgrenzen eingehalten sind.
Notwendige Kieferregulierung nicht aufschieben
Die Vorarlberger Zahnärztekammer und die Vorarlberger Gebietskrankenkasse raten dringend davon ab, eine notwendige Kieferregulierung in der Erwartung einer allfälligen „Gratiszahnspange” aufzuschieben. “Auf alle Fälle zum Zahnarzt gehen, exakte Diagnose stellen lassen und gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen. Es gibt einfach ideale Behandlungszeiträume, gerade bei Heranwachsenden, die man nicht versäumen sollte. Denn sonst wird die Korrektur schwieriger, langatmiger und auch teurer”, meint Bachmann abschließend.
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