Konkret wird es bei medizinischer Notwendigkeit (wenn auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen IOTN-Klassifizierung eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt) zwei neue Kassenleistungen geben: Einerseits die frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr, in der Regel mit abnehmbarer Zahnspange, andererseits festsitzende Spangen bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 18.
8.000 frühkindlichen Behandlungen ab sechs Jahren
Die Erstberatung erfolgt durch einen Zahnarzt mit Kassenvertrag. Die bisherige Bewilligung durch die Krankenkassen bei Behandlung durch einen Kieferorthopäden fällt weg. Eingeführt wird ein Qualitätssicherungssystem durch Messung des Behandlungserfolgs.
Beim Hauptverband rechnet man mit rund 8.000 frühkindlichen Behandlungen ab sechs Jahren. Bei den ab 12-Jährigen sollen es etwa 22.500 sein. (APA)
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