Seit 25 Jahren werden in Vorarlberg Schülern, Studenten und Lehrlingen die Fahrtkosten bei Gemeindevertretungs- und Landtagswahlen ersetzt.
Während bisher nur die Kosten bei einer Anreise aus einem
anderen Bundesland übernommen wurden, werden nunmehr auch die Kosten bei einer Anreise aus dem Ausland ersetzt. Dies allerdings begrenzt bis zur Höhe der Kosten, die anfallen würden, wenn Wien als Studienort
angenommen wird.
Für Präsenzdiener und Zivildiener bestehen im Heeresgebührengesetz bzw. im Zivildienstgesetz Regelungen für eine Fahrtkostenvergütung. Die Kosten von Fahrten mit dem eigenen PKW oder
als Mitfahrer in einem anderen Privat-PKW werden nicht ersetzt.
Die Auszahlung der Beträge erfolgt durch die Gemeinden anlässlich der
Stimmabgabe entweder im Wahllokal oder über die Amtskasse. Mitzubringen sind eine Inskriptions- bzw. Arbeitsbestätigung und die Fahrkarte.
(Bild: VN-Archiv)
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