Hörbranz. Trotz der gefallenen Wahlpflicht und der Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben, werden Schülern, Studenten und Lehrlingen die Fahrtkosten rückerstattet, wenn sie zur Wahl von ihrem Studien- bzw. Ausbildungsort nach Hörbranz anreisen. “Wer den Fahrtkostenersatz in Anspruch nehmen will, bekommt den Wert der Fahrkarte nach dem Wahltag an der Kasse im Gemeindeamt ausbezahlt”, erklärt Irmgard Schuler vom Meldeamt. Neben dem Ticket ist auch eine Inskriptionsbestätigung vorzuweisen. Refundiert werden sowohl die Hin- als auch die Retourfahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel. Die Marktgemeinde verrechnet den gewährten Fahrtkostenersatz anschließend mit dem Land. “Wer nicht extra anreisen möchte, kann natürlich auch die Briefwahl in Anspruch nehmen”, ergänzt Schuler. Der Fahrtkostenersatz für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl gilt im Übrigen auch bei Landtagswahlen.
Andreas Boschi
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