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Grasser-Prozess: "Habe nichts anderes als meine Pflicht getan"

Grasser soll nur seine Pflicht getan haben.
Grasser soll nur seine Pflicht getan haben. ©APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL
Seit Dienstag geht die Befragung im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere Mitangeklagte weiter. Nun hat sich Grasser im Hinblick auf die Privatisierung der Bundeswohnungen verteidigt.
Grasser-Befragung geht weiter
"Schwiegermuttergeld" & Wiener Nobelrestaurants
Grasser von Richterin befragt
Rätsel über Liechtenstein-Konten
Zerwürfnis mit Grasser
Grasser steht Rede und Antwort

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) hat in der Befragung durch Richterin Marion Hohenecker die Privatisierung der Bundeswohnungen verteidigt. “Ich habe nichts anderes als meine Pflicht getan”, sagte Grasser. Er habe den Prozess “nachvollziehbar und transparent” aufgesetzt. Die Vergabekommission habe sehr gute Arbeit geleistet und das bestmögliche Ergebnis für die Republik erzielt.

Das Wort “supersauber” für die Buwog-Privatisierung würde er aber heute wahrscheinlich nicht mehr verwenden. “Mir als politisch Verantwortlicher dieses Ressorts ist es ein besonders großes Anliegen, dass diese Vergabe nicht manipuliert war und zum besten Ergebnis der Republik geführt hat”, so der Ex-Minister am Donnerstag. Verkauft wurden rund 62.000 Wohnungen. Laut Anklage flossen 9,6 Mio. Euro Schmiergeld. Grasser, Meischberger und Plech weisen das zurück. Hochegger hat ein Teilgeständnis abgegeben, er habe später von Grassers Beteiligung erfahren.

Grasser will keine Schuld einsehen

Die Kritik des Rechnungshofs und die Vorwürfe in der Anklageschrift wies Grasser heute zurück und warf seinerseits der Staatsanwaltschaft vor, in ihrer Anklageschrift “eine derart grobe rechtlich und faktisch falsche Sicht” zu vertreten, dass der Republik ein Schaden entstanden sei, weil die Bundeswohnungen im Paket verkauft worden seien. Jeder Experte im Finanzministerium habe damals gesagt, man solle im Paket verkaufen, rechtfertigte sich Grasser.

Richterin Marion Hohenecker fragte Grasser genau nach der Rolle von Walter Meischberger. Meischberger sei sein bester Freund gewesen und sein politisch-strategischer Berater, weil er 10 Jahre mehr politische Erfahrung als er gehabt habe, so Grasser. Meischberger habe aber kein Geld dafür bekommen. Aber auch andere seiner Berater hätten kein Geld bekommen, sogar Experten aus Deutschland hätten unbezahlt für ihn gearbeitet. Er würde Meischberger auch nicht als seinen wichtigsten Berater bezeichnen.

Grasser wies Vorwürfe zurück

Die Motivation Meischbergers und anderer seiner Berater sieht Grasser als völlig uneigennützigen Dienst an der Republik: Das sei “ein altruistischer Zugang”, den es “Gott sei dank” auch gebe, nach dem Motto “Wir tragen etwas bei”.

Die Richterin sprach Grasser auch auf den mitangeklagten Lobbyisten Peter Hochegger an. Dieser habe vom Ministerium den Auftrag zur KMU-Tour Grassers durch ganz Österreich für kleine und mittlere Unternehmen bekommen, so Grasser. Die Richterin hielt Grasser dann Mails von Meischberger und Hochegger vor, in denen beide Tipps zum Entwurf einer Budgetrede Grassers geben. Hocheggers Tipps sind weit ausführlicher formuliert als Meischbergers. Hochegger ergriff das Wort und sagte, sein Mail habe in Wahrheit ein früherer Geschäftspartner geschrieben. Nach dem Jahr 2003 habe es keine Aufträge von Ministerien mehr für ihn gegeben.

Grasser bestätigte, dass es zum Zeitpunkt der Entscheidung der Buwog-Privatisierung Kontakte zu Hochegger und Meischberger gegeben habe. “Sie wurden von beiden Personen beraten und unterstützt”, so die Richterin. Ja, wie von vielen anderen auch, meinte Grasser. “Niemand hatte aus dem Finanzministerium einen Auftrag, niemandem haben wir eine Provision bezahlt”, betonte Grasser.

Grasser: “Was habe ich mit der Mandarin zu tun?”

Richterin Marion Hohenecker hat heute thematisiert, dass Gelder des erstangeklagten Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser (laut Grasser das “Schwiegermuttergeld”) und Gelder aus der Buwog-Provision auf dem selben Konto der Briefkastengesellschaft “Mandarin” lagen. “Was habe ich mit der Mandarin zu tun?”, fragte Grasser.

Es gehe um eine Überweisung, nämlich der 784.000 Euro vom Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank auf das Konto der Mandarin. Dies sind die 500.000 Euro, die laut Grasser von seiner Schwiegermutter kommen, vermehrt durch den Gewinn aus einem Hypo-Alpe-Adria Genussschein. Auf das Konto der Mandarin kamen aber auch Gelder aus der Buwog-Provision aus Liechtenstein. Laut Staatsanwaltschaft belastet diese Vermischung Grasser, der ja dementiert, mit der Buwog-Provision etwas zu tun gehabt zu haben. Außerdem waren auf dem Konto Gelder des Vermögensverwalters Norbert Wicki.

Grasser sagte heute, es gehe nur um eine Überweisung. Für alles gebe es Verträge. “Ich sehe keine Vermischung”, so Grasser. Aber er sei kein Vermögensberater und kenne daher die Sorgfaltspflichten eines solchen nicht.

Grasser und Meischberger verstehen Vorbehalte nicht

Auch der zweitangeklagte Lobbyist Walter Meischberger versteht die Vorhalte nicht. “Na dann vermischen sich halt die Konten”, meinte er emotional. Wichtig sei, dass die Zuständigkeiten klar getrennt seien, und das sei der Fall. Laut Meischberger gehörten alle drei Liechtenstein-Konten, auf denen die Buwog-Provision landete, ihm. Laut Anklage gehörten die Konten Grasser, Meischberger und dem mitangeklagten Ernst Karl Plech.

“Hier wird versucht, ein falsches Bild zu zeichnen”, sagte Meischberger, von dem Hohenecker daraufhin wissen wollte, ob er Erfahrung als Vermögensberater habe – was dieser verneinte, aber seine Kritik würde auf Hausverstand basieren.

Laut Staatsanwaltschaft gab es einen Tatplan der Angeklagten Grasser, Meischberger, Peter Hochegger und Plech, um bei Projekten der Republik mitzuschneiden – was diese bestreiten. Die 9,6 Mio. Euro Provision aus dem Verkauf der Bundeswohnungen sollen sich die vier aufgeteilt haben, was unter anderem durch Kontobewegungen nachvollziehbar sei – etwa über das Konto “Mandarin”.

Grasser betonte eigene Unschuld im Buwog-Prozess

In weiterer Folge wollte Hohenecker von Grasser wissen, warum er – nach Auffliegen der Causa Buwog – an Treffen bei Meischbergers Anwalt mit Meischberger und Plech teilnahm, wenn er ja mit der Angelegenheit gar nichts zu tun gehabt habe. Er sei im Mittelpunkt der Affäre gestanden und er wollte Updates haben zum Stand der Ermittlungen, so Grasser. Schließlich hatte er damals keine Akteneinsicht. Hätte er diese gehabt, hätte er sich über diesen Weg informiert.

Richterin Hohenecker vermerkte, dass Grasser damals schon durch Anwalt Manfred Ainedter vertreten gewesen sei. Im Einspruch wegen Rechtsverletzung habe dieser hineingeschrieben, er habe im Verteidigerzimmer den Akt eingesehen und gesehen wie weit der Akt schon sei und sich dann beschwert, er habe keine Akteneinsicht. Einmal mehr betonte der ehemalige Finanzminister, dass er sich in das Verfahren unschuldig hineingezogen fühle.

APA/red

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