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Graffiti-Bande verursachte in Tulln 10.000 Euro Schaden

Die Stadtmauer und der Stadtturm in Tulln wurden verunstaltet.
Die Stadtmauer und der Stadtturm in Tulln wurden verunstaltet. ©LPD NÖ
Die Polizei konnte nach umfangreichen Ermittlungen zahlreiche Vandalenakte in Tulln klären. Eine jugendliche Bande beschädigte mehrere historische und denkmalgeschützte Einrichtungen.

Durch vorerst unbekannte Täter wurden im Zeitraum vom 12. Oktober 2018 bis zum 17. November 2018 Sachbeschädigungen durch Graffitis und Vandalismus im Stadtgebiet von Tulln begangen. Im Zuge der durchgeführten Tatortarbeiten stellten die Beamten der Polizeiinspektion Tulln fest, dass bei verschiedenen Sachbeschädigungen und Graffitis der Schriftzug “Sebi” verwendet wurde. Somit bestand der Verdacht, dass es sich bei den einzelnen Tathandlungen um dieselben Täter handeln könnte.

Vandalismus von Teenie-Bande in Tulln geklärt

Aufgrund umfangreicher Erhebungen sowie Kontrollen von Jugendlichen und diverserer Befragungen, haben die Polizisten letztendlich insgesamt vier Unmündige und fünf Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren ausgeforscht, die verdächtigt werden, die Sachbeschädigungen begangen zu haben. Den Beschuldigten konnten bis dato insgesamt zwölf Sachbeschädigungen, drei schwere Sachbeschädigungen, ein Vergehen nach dem Verbotsgesetz sowie ein Diebstahl nachgewiesen werden. Die Beschuldigten zeigten sich Großteils zu den Sachverhalten geständig.

Bei einer Mehrzahl der Tatorte handelte es sich um denkmalgeschützte Einrichtungen wie die Stadtmauer und den Stadtturm in Tulln aus dem 13. Jahrhundert, sowie die Stadtpfarrkirche St. Stephan und das Karner-Beinhaus. Des Weiteren wurden von den Jugendlichen wahllos Hausmauern, Telefonzellen, Bushaltestellen mit diversen Graffiti besprüht und Glasvitrinen zerstört.

Die Beschuldigten verwendeten zumeist die Schriftzeichen “ACAB”, “187”, “Wixxer”, “Sebi”. Die einzelnen Tathandlungen wurden von den Jugendlichen in verschiedenen personellen Konstellationen begangen.

Jugendliche verursachten mindestens 10.000 Euro Schaden

Betreffend des Schriftzeichens “Sebi” konnte im Zuge der Einvernahmen eruiert werden, dass es sich bei diesem Synonym um den internen Gruppennamen der Jugendlichen handelte.  Durch die Tathandlungen entstand ein Gesamtschaden in der Höhe von mindestens 10.000 Euro.

(Red)

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