Wer nicht über die Höhe der Ausgaben Bescheid gewusst habe, habe seiner Meinung nach bei den Vorstandssitzungen nicht aufgepasst. Außerdem waren wir Politiker und nicht Buchhalter, stellte er fest.
Im höchsten Gremium der Partei seien keine Details der Ausgaben besprochen worden. Wir hatten Wichtigeres zu tun, erklärte Gorbach. Er sei davon ausgegangen, dass eine immer angebrachte Sparsamkeit an den Tag gelegt werde und habe ansonsten dem Finanzreferenten der Partei vertraut. Beschlüsse zu Einzelaufwendungen habe es im Vorstand nie gegeben, das sei auch nicht die Aufgaben gewesen.
Über das Bundes-FPÖ-Auto in Tirol, den Audi von Riess-Passer, habe er Bescheid gewusst, da sie damit auch Besuche in Vorarlberg gemacht habe. Auch über die von der Bundespartei bezahlten Wohnung der ehemaligen Vizekanzlerin sei er informiert gewesen, da dort immer wieder Besprechungen im kleinen Rahmen stattgefunden hätten. In die Organisation des Festes zu ihrem 40. Geburtstag sei Riess-Passer nicht eingebunden gewesen, da es sich dabei um eine Überraschung gehandelt habe.
Die FPÖ fordert von der jetzigen Wüstenrot-Generaldirektorin Riess -Passer insgesamt 590.071,67 Euro zurück. Gegenstand der Klage sind vor allem Ausgaben für ein Fest anlässlich zum 40. Geburtstag der Ex- Vizekanzlerin, Kleiderkäufe auf Parteikosten und ein Audi A6, der hauptsächlich Riess-Passers Ehemann zur Verfügung gestanden haben soll. Die Partei begründete ihre Klage mit ungerechtfertigten Zuwendungen ins Privatvermögen.
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