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Gorbach: Kein Abweichen von Einstimmigkeit

Landesstatthalter Hubert Gorbach bewertet als Wasserwirtschaftsreferent der Vorarlberger Landesregierung die EU-Aktivitäten in Sachen Wasserqualität grundsätzlich positiv.

Nachdem es
europaweit genügend Handlungsbedarf gibt, hofft Gorbach, dass die bekannten
“schwarzen Schafe” stärker als bisher in die Pflicht genommen werden: “Es
darf nicht so weiter gehen, dass sich einige wenige nicht um die Reinhaltung
ihrer Gewässer kümmern und dann begehrlich auf unsere Wasserreserven
schielen.”

In Vorarlberg habe man sich die gute Qualität der Fließgewässer und des
Bodensees Milliardenbeträge kosten lassen. Seit 1970 wurden über zehn
Milliarden Schilling (727 Millionen Euro) allein in Abwasserreinigungs- und
Kanalisationsanlagen investiert. Mit Erfolg, so Gorbach unter Hinweis auf
den letzten Gewässergütebericht. Rund 88 Prozent der Vorarlberger
Fließgewässer weisen die biologische Güte “unbelastet” bzw “mäßig belastet”
auf. Im Bodensee konnte der Gehalt an Gesamtphosphor von 89 Milligramm pro
Kubikmeter in den 70er Jahren auf heute nur mehr 15 Milligramm pro
Kubikmeter gesenkt werden.

“Selbstverständlich gibt es auch bei uns noch immer genügend zu tun”,
sieht Gorbach auch den Handlungsbedarf im eigenen Land. Das Augenmerk wird
auf einen möglichst vollständigen kanaltechnischen Anschluss an die
öffentliche Kanalisation (derzeit Anschlussgrad von 90 Prozent) sowie die
laufende Anpassung und Optimierung des Abwasserklärsystems zu richten sein.
Auch stellen die diffusen Stoffeinträge als Folge der bis an die
Gewässerränder erfolgenden Umlandnutzung ein Problem dar.

Darüber hinaus ist
der ökologischen Qualität der Gewässer, die in der geplanten
EU-Wasserrichtlinie einen zentralen Stellenwert einnimmt, besondere
Beachtung zu schenken. Die Renaturierung naturfremder Bach- und
Flussstrecken ist eine wesentliche Zukuftsaufgabe. Landesstatthalter Gorbach
begrüßt die Aktivitäten der EU bezüglich Wasserqualität. “Dennoch gilt es,
die weiteren EU-rechtlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet genau zu
verfolgen.” Keinesfalls dürfe hier das Entscheidungsprinzip der
Einstimmigkeit aufgegeben werden.

(Bild: VN)

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