Wir haben von Anfang an öffentlich klar gelegt, dass eine Widmung der Golfplatzfläche auf besten landwirtschaftlichen Flächen sowohl den Zielen des Raumplanungsgesetzes als auch jenen des Bodenschutzkonzeptes widerspricht. So kontert der Präsident der Vorarlberger Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger, Vorwürfen von Richard Fischer, die dieser in seiner Funktion als Sprecher der Betreibergesellschaft in einem VN-Gespräch geäußert hatte.
Schäden für Landwirte?
Es ist nicht nur unser Recht, sondern unsere Pflicht im Sinne der Mitglieder der Kammer die Einhaltung der Rechtsordnung zu verlangen, meint Moosbrugger. Durch die rechtswidrige Vorgangsweise wäre die Mitglieder geschädigt worden. Ihm, so der Präsident, wären schnellere Entscheidungen auch lieber gewesen. Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung und die Überprüfung des Verfahrens als Kasperltheater zu bezeichnen, lasse allerdings auf ein bedenkliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit durch die Golfbetreiber schließen, so Moosbrugger.
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