Angestrengt hatte die Anfechtung beim Höchstgericht Landesvolksanwalt Felix Dünser im Dezember 2004. Dünser war in einem Prüfbericht zur Umwidmung zur Auffassung gelangt, dass eine Reihe von Verfahrensmängeln vorliegen und die Golfpläne zudem im Widerspruch zu Raumplanungszielen stehen würden. Deshalb müsse die Umwidmung als gesetzwidrig aufgehoben werden. Dünser war vor knapp drei Jahren überzeugt, dass die Richter seine Meinung teilen würden: Wenn ich mir nicht sicher wäre, hätte ich das Schreiben nicht verfasst. Nun ließen die Richter den Volksanwalt abblitzen.
Bei Land und Gemeinde zeigt man sich freilich erleichtert und gleichzeitig in der Meinung bestätigt. Ich war mir von allem Anfang an völlig sicher, dass wir als Gemeinde und auch das Land korrekt gearbeitet haben, betont der Rankweiler Bürgermeister Hans Kohler in einer ersten Reaktion auf Anfrage der VN.
Viel Geld den Bach runter
Kohler findet es im Hinblick auf die Rankweiler Golfplatzpläne wörtlich schade, wie viel Zeit und Energie bei Behörden dafür verbraten wird. Auch viel Geld der Golfbetreiber sei aufgrund einiger Einsprüche unnötigerweise den Bach runtergegangen, meinte Kohler.
Auch Wolfgang Blum als Anwalt der Betreibergesellschaft rund um den Rankweiler Unternehmer Richard Fischer
zeigt sich zufrieden mit dem Beschluss. Wir könnten jederzeit weiterbauen, betont Blum. Sämtliche Bescheide vom Wasserrecht bis hin zum Natur- und Landschaftsschutz seien aufrecht. Lediglich die von den Naturschützern ins Rollen gebrachte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Golfprojekt sei derzeit noch in Arbeit und deshalb offen.
So wie die Lage sich derzeit präsentiert, könnten wir jederzeit am weiterbauen.
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