Götzis. (VN-vic) Ob das Grundstück nördlich des Garnmarkts teilweise verbaut oder als Park gewidmet werden soll, darüber will die Grüne Liste Götzis die Bürger entscheiden lassen. Und der Plan geht auf: Die von der GLG beantragte Volksabstimmung zum Gemeindepark fand 1290 bestätigte Unterstützer. „Das ist ein sehr klarer Auftrag der Götzner“, so Thomas Ender von der GLG.
„Zuspruch überwältigend“
Die grundsätzlich schwierigste Hürde zur Durchführung einer Volksabstimmung ist die hohe Anzahl an Unterstützungserklärungen für den Antrag. 1075 Unterschriften sind dafür erforderlich. Umso erfreuter waren die Initiatoren über den – wie sie sagen – überwältigenden Zuspruch aus der Bevölkerung. Die meisten Unterschriften waren schnell gefunden. Mit verantwortlich für den Erfolg machen die Grünen auch eine ÖVP-Postwurfsendung mit der Aufforderung, nicht „ungefragt zu unterschreiben“. Dank dieser unfreiwilligen Hilfe war es noch einfacher, Stimmen zu sammeln, befindet Ender.
Ideen und Rückmeldungen
Beim Sammeln der Unterstützungserklärungen kam nicht nur die Sorge der Bürger, es könne „alles verbaut werden“, zur Sprache. Viele wären auch einfach nur froh über die Möglichkeit gewesen, einmal mitreden zu können. „Da geht es gar nicht um Park oder nicht, da geht es einfach um Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung – die Leute wollen sich einbringen und mitgestalten“, sagt Ender.
Außerdem kamen von der Bevölkerung konkrete Ideen zur Gestaltung des Parks und Angebote zur aktiven Mitarbeit. „Wir sind bestärkt in unserem Vorhaben und werden weiter konstruktiv an der Umsetzung des Gemeindeparks Garnmarkt Nord arbeiten“, versichert Ender.
Nächste Schritte
Zuerst ist aber die direkte Demokratie am Zug. Voraussichtlich Ende Februar/Anfang März werden die Götzner über die Frage abstimmen, ob das Gemeindegrundstück als Park gewidmet werden soll. Davor muss von der Gemeindewahlbehörde nur noch die Richtigkeit der Unterstützungserklärungen festgestellt werden. Dann wird die Behörde Bürgermeister Christian Loacker (ÖVP) den Auftrag erteilen, die Durchführung einer Volksabstimmung zu verordnen. Das Ergebnis ist bindend.
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