Mit einer Neuregelung im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz (2. SVÄG) werden nun auch Personen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.
“Wir begrüßen die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten der Lebenshilfe Vorarlberg tätig sind, in die gesetzliche Unfallversicherung”, bekräftigt Lebenshilfe-Geschäftsführer Dr. Heinz Werner Blum die beschlossene Gesetzesnovelle zum Sozialversicherungsänderungsgesetz.
Der nächste logische Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wäre eine eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung, ist man sich bei der Lebenshilfe einig.
Die Neuregelung betrifft österreichweit rund 20.000 Menschen mit Behinderungen, die häufig ihr gesamtes Erwerbsleben in Tageswerkstätten oder in sogenannten Beschäftigungstherapien arbeiten. Bei der Lebenshilfe Vorarlberg sind dies rund 750 Personen. Durch den noch immer fehlenden Kranken- und Pensionsversicherungsschutz haben sie derzeit keinen Anspruch auf eine Alterspension. Wir fordern im Sinne der Artikel 27 und 28 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die volle Einbeziehung aller Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in das Sozialversicherungssystem, so Blum abschließend.
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