Damit ist Österreich Schlusslicht im EU-Vergleich. Um Gegenstrategien zu entwickeln, organisierte die Gewerkschaft der Privatangestellten in Vorarlberg für ihre Betriebsrätinnen einen Workshop mit der Regionalanwältin für Gleichbehandlungsfragen, Christine Baur.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern sei ein Menschenrecht. Es sei das einzige Grundrecht, das die EU anerkennt, stellte Dr. Christine Baur gleich zu Beginn des Workshops die rechtliche Situation dar. Und trotzdem: Berufswahl, geringere Aufstiegschancen, betriebliche Lohnstrukturen, Arbeitsunterbrechungen durch Karenz, Probleme beim Wiedereinstieg und weniger Zulagen. Das seien die wichtigsten Ursachen, die zu den Einkommensunterschieden führen. Diese Erfahrungen bestätigen die Betriebsrätinnen aus den verschiedensten Branchen, so die GPA.Eine Checkliste zur Durchforstung der Kollektivverträge auf Benachteiligungen der Frauen gebe es bereits. Diese gelte es jetzt umzusetzen.
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