Dies bestätigte ÖGB-Vizepräsident und SPÖ-Regierungsverhandler Rudolf Nürnberger auf Anfrage. Freilich käme diese Rechtsgleichstellung nicht so, wie es noch im vergangenen Herbst die Gewerkschafter mit ihrer “Aktion Fairness“ eingefordert hatten. Sie hätte vielmehr den Charakter eines Kompensationsgeschäftes. Im Austausch für eine vereinheitlichte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Dienstverhinderung käme es zur so genannten Urlaubs-Aliquotierung.
Und auch was die Angleichung der Kündigungsfristen angeht, wurden die KV-Partner mit der “Ausarbeitung einer kostenneutralen Vorgangsweise“ beauftragt – was immer dabei heraus kommen könnte. Der Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker dazu: “So einen Kuhhandel lehnen wir jetzt ebenso entschieden ab wie vor dem 3. Oktober.“
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