Sowohl der frühere Grazer ÖVP-Politiker Bernd Schönegger als auch der ehemalige Telekom-Manager Michael F. und eine beteiligte ÖVP-nahe Werberin müssen daher keine Strafe abbüßen.
In einem ersten Verfahren hatte das Trio wegen Untreue noch bedingte Haftstrafen ausgefasst. Dieses Urteil war aber vom OGH aufgehoben worden. Der Schöffensenat unter Richter Stefan Renner sah bei der Neuauflage weder das Delikt der Untreue noch des schweren Betrugs durch die Angeklagten erfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft gab in dem berichtspflichtigen Verfahren noch keine Erklärung ab.
(APA)
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