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GIS-Klage: Pro Person könnten mehr als 400 Euro winken

Die Steuer auf die GIS-Gebühr könnte bis ins Jahr 1995 zurückverlangt werden.
Die Steuer auf die GIS-Gebühr könnte bis ins Jahr 1995 zurückverlangt werden. ©APA (Sujet)
Am Mittwoch wurde beim Handelsgericht Wien die Klage auf die Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf die GIS-Gebühr eingereicht. Es wird vermutet, dass pro Person mehr als 400 Euro zurückverlangt werden können.
GIS-Klage: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Am 10. Oktober startete der Prozessfinanzierer AdvoFin die größte Konsumenten-Sammelklage, die es bislang in Österreich gegeben hat. Am Mittwoch wurde eine Klage auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt seit 1995 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Damit geht es nun um eine Milliarde Euro, die Gebührenzahler seit 1995, dem Jahr des Beitritts Österreichs zur EU, zu viel bezahlt haben.

Anspruch auf Rückzahlung ab EU-Beitritt im Jahr 1995

Bislang haben sich bereits mehr als 30.000 Betroffene der GIS-Mehrwertsteuer-Sammelklage angeschlossen. Gerhard Wüest, Vorstand der AdvoFin Prozessfinanzierung AG: “Unsere Experten gehen davon aus, dass die Gebührenzahler nicht nur Anspruch auf Rückzahlung der unrechtmäßig verrechneten Mehrwertsteuer für die vergangenen fünf Jahre haben, sondern ab dem Beitritt Österreichs zur EU, also 1995. Damit geht es um einen Schaden von mehr als eine Milliarde Euro, der den ORF-Gebührenzahlern entstanden ist.”

Mehrwertsteuer auf Programmentgelt widerspricht EU-Recht

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1.Jänner 1995 führte zu einem Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber österreichischem Recht. Die Besteuerung des ORF-Programmentgelts mit zehn Prozent Mehrwertsteuer verstößt damit seit 1995 gegen die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSyst-RL). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2016 im artverwandten Fall der tschechischen Rundfunkgebühr (Český rozhlas, Entscheidung C11/15) auch festgestellt, dass Rundfunkgebühren nicht umsatzsteuerbar sind.

Wolfgang List, Anwalt der AdvoFin und Experte für europäisches Recht: “Damit widerspricht das Vorgehen des ORF bzw. der GIS klar geltendem EU-Recht. Deshalb haben wir heute auch eine entsprechende Klage gegen den ORF beim Handelsgericht Wien eingebracht, bei der wir das Klagsbegehren auf das Bereicherungsrecht stützen – dies ermöglicht uns eine Rückforderung der Umsatzsteuerbeträge bis zum EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995.”

Pro Person 426 Euro zu viel verrechnet

Der ORF bzw. die GIS verrechnet auf das ORF-Programmentgelt zehn Prozent Mehrwertsteuer. Aktuell sind das 20,65 Euro im Jahr. Das Programmentgelt hat sich seit 1995 immer wieder verändert, und damit auch die über die Jahre bezahlte Mehrwertsteuer. Pro Gebührenzahler wurden seit 1995 bis zu 426 Euro zu viel verrechnet. Bei derzeit 3,3 Millionen ORF-Gebührenzahlern ergibt sich ein Gesamtschaden von über eine Milliarde Euro.

Anmeldung zur Sammelklage: So geht’s

Jeder, der eine Überweisungsbestätigung an die GIS vorweisen kann, kann sich in wenigen Minuten auf der Website von AdvoFin der GIS-Sammelklage anschließen. Eine Registrierung mit Namen und E-Mail-Adresse sowie Kopie eines Zahlungsbelegs reichen aus.

AdvoFin übernimmt die gesamten Kosten und das Prozessrisiko. Bei Erfolg erhält AdvoFin für die Risiko- und Kostenübernahme eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 27 Prozent.

(Red)

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