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Gift-Briefe: "Bedrohungslage nicht geändert"

Laut der Polizei hat sich an der Bedrohungslage nichts geändert.
Laut der Polizei hat sich an der Bedrohungslage nichts geändert. ©APA/Lukas Huter (Themenbild)
In den vergangenen Wochen hat ein 39-jähriger Burgenländer Gift-Briefe an mehrere Firmen geschick. Zur Motivlage oder weiteren möglichen Briefen wollte die Polizei keine Stellungnahme abgeben.
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Nach der Ausforschung eines Mannes (39) aus Eisenstadt-Umgebung im Zusammenhang mit den Gift-Briefen an fünf Firmen in den vergangenen Wochen werden nun Ermittlungsergebnisse abgeglichen und technische Untersuchungen gemacht. Dies sagte Oberstleutnant Helmut Marban von der Landespolizeidirektion Burgenland am Mittwoch zur APA. "Grundsätzlich ändert sich an der Bedrohungslage nichts", sagte Marban.

Verdächtiger schickte Briefe mit Gift an fünf Firmen

Der Verdächtige - zu einem etwaigen Geständnis wollte sich die Polizei nicht äußern - soll die Briefe mit Röhrchen darin an fünf Firmen in drei Bundesländern geschickt haben. Die Sendungen gingen jeweils an eine Firma in Oberösterreich, eine in Wien und zwei im Burgenland. In einem der Röhrchen soll sich Salzsäure befunden haben.

Bezüglich der weiteren Substanzen und deren Konzentration würden noch technische Untersuchungen geführt, betonte Marban. Es habe jedenfalls Kontakte des Mannes zu den fünf Firmen gegeben. Auf die Spur sei man dem Burgenländer u.a. über die Untersuchung der Briefe gekommen, sagte der Oberstleutnant, ohne Details nennen zu wollen.

Noch keine Stellungnahme zur Motivlage

Ob noch weitere Briefsendungen unterwegs seien, wollte man bei der Polizei nicht beantworten. Einschlägig vorbestraft oder amtsbekannt dürfte der Verdächtige aber nicht sein, da er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt nach den Einvernahmen auf freien Fuß gesetzt wurde. Dies schließt Flucht- oder Verdunkelungsgefahr aus, ebenso den Verdacht auf weitere Tatbegehung.

Zur Motivlage wollte man nach wie vor nicht Stellung nehmen, mit Verweis auf kriminaltaktische Erfordernisse. Es könnte durchaus sein, dass der Mann noch einmal einvernommen werden müsse, das hänge von den weiteren Schritten bei den Ermittlungen ab.

(APA/Red)

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