Gier frisst Hirn“, sagte das mutmaßliche Opfer selbstkritisch als Prozesszeugin. Deshalb habe sie dem Angeklagten über zwölf Jahre hinweg immer wieder hohe Geldbeträge zur erhofften gewinnbringenden Veranlagung überreicht. Um 182.000 Euro ist die inzwischen pensionierte Geschäftsfrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf diese Weise geschädigt worden.
Das gesamte Geld soll der 64-jährige Angeklagte veruntreut haben. Ihm wird das Verbrechen der Veruntreuung mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis zur Last gelegt. Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde gestern noch kein Urteil gefällt. Die Verhandlung wurde zur Einvernahme eines weiteren Polizisten vertagt.
Der von Stefan Mück verteidigte Angeklagte bestreitet die Anklagevorwürfe. Er habe kein Geld veruntreut. Den Großteil der Gelder der Geschäftsfrau aus dem Bezirk Feldkirch habe er vereinbarungsgemäß in Aktien angelegt. Für die anderen Beträge habe die Dame ihm Kredite eingeräumt.
Sie habe in all den Jahren von dem angeblichen Buchhalter aus ihrer Wohngemeinde keinen Cent aus den ihm zur Veranlagung überlassenen Geldern zurückbekommen, sagte die 74-jährige Zeugin. Dabei hätte er nur 20 Prozent aus den erzielten Gewinnen für sich behalten dürfen.
Sie habe ihm stets aufs Neue auch deshalb Gelder überlassen, weil er ihr damit gedroht habe, sonst werde sie von ihrem Geld nichts zurückbekommen. Oft habe sie Abrechnungen von ihm verlangt, aber immer erfolglos. Er habe ihr nur rote Zettel mit Zahlenspielereien gezeigt und behauptet, ihr Vermögen sei durch seine Aktien-Veranlagungen mittlerweile auf vier Millionen Schweizer Franken angewachsen. „Das habe ich ihm nicht geglaubt.“
Eine Polizistin sagte gestern als Zeugin, bei der Hausdurchsuchung habe der Beschuldigte ihr gegenüber angegeben, er habe 80.000 Euro aus den Geldern der Geschäftsfrau beim Glücksspiel in Feldkirch verspielt.
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