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Gewinnspiel: Wer klagt, ist schon ein Gewinner

Judikatur in Österreich gilt als Konsumentenfreundlich.
Judikatur in Österreich gilt als Konsumentenfreundlich. ©VOL.AT/Hartinger
Der nächste Zivilprozess gegen eine Gartenversandfi rma, die in mehreren Fällen bereits zu Gewinnspielzahlungen verurteilt worden ist.

Es steht 6:0 für uns“, sagte Klagsvertreter Dieter Fussenegger zu Beginn der Verhandlung: „Im Tischtennis würde man von einem Schneider sprechen.“

Alle sechs Zivilverfahren um Geldausschüttungen aus Gewinnspielen gegen die Gartenversandfirma hätten von seiner Kanzlei in Substitution für einen Wiener Anwalt vertretene Konsumenten am Landesgericht Feldkirch gewonnen. Erst drei Prozesse seien bislang rechtskräftig entschieden worden, erwiderte Beklagtenvertreter Herwig Mayrhofer, auf 0:6 komme man nur, wenn man jeweils beide Gerichtsinstanzen werte.

Richter Gerhard Winkler zählte im Register sieben Gewinnspiel-Zivilprozesse gegen die Vorarlberger Tochterfirma eines niederländischen Konzerns am Landesgericht. Im jüngsten Fall soll er über die Klage einer Konsumentin aus Niederösterreich entscheiden, die aus einem Gewinnspiel des Gartenversands 60.000 Euro eingeklagt hat.

Die Rechtsprechung in Österreich ist konsumentenfreundlich. Die beklagte Firma ist bundesweit schon in mehreren Gerichtsverfahren zu Zahlungen verurteilt worden. Denn sie hat nach Ansicht der Gerichte bei Konsumenten mit ihren Postsendungen den Eindruck erweckt, sie hätten bei einem Gewinnspiel hohe Geldsummen gewonnen. Anders ist die Rechtslage offenbar in Deutschland, wo Konsumenten mit ihren Klagen nicht durchgedrungen sind.

Vergleich abgelehnt

Auf die Judikatur in Österreich­ verweisend, regte der Richter einen Vergleich an. Dazu machte der Klagsvertreter ein Angebot: Die Gartenversandfirma soll der Konsumentin 45.000 der eingeklagten 60.000 Euro bezahlen. Der Beklagtenvertreter lehnte ab: Wie auch in anderen Fällen werde man für eine gütliche Einigung ohne Gerichtsurteil nur 25 Prozent der Gewinnsumme ausschütten, im vorliegenden Fall also 15.000 Euro.

Weil es noch zu keiner Kompromisslösung kam, legte der Richter den nächsten Verhandlungstermin mit 11. Dezember fest. An diesem Tag wird der Richter auch im Gewinnspiel-Rechtsstreit eines Klägers aus der Steiermark gegen den Gartenversand verhandeln.

Der Richter sprach im Hinblick auf vorliegende Gerichtsurteile von „teuren Gewinnspielen“ für das beklagte Unternehmen. Und er machte darauf aufmerksam, dass es für die Firma noch kostspieliger werden könnte: Durch die mediale Berichterstattung werde es wohl noch mehr Kläger und damit letztlich „noch mehr Gewinner bei den Gewinnspielen“ geben.

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