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Gewalt gegen Frauen: 25 Monate Gefängnis

Das Urteil von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig ©Bilderbox, VOL.AT
Einschlägig vorbestrafter 46-Jähriger hat kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis auch seine neue Freundin schwer verletzt.

Wegen Gewalt gegen Frauen wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Gesamtstrafe von 25 Monaten und 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig. Verteidiger German Bertsch meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Die Gesamtstrafe setzt sich so zusammen: 15 Monate Gefängnis wegen Gewalttaten gegen seine Ex-Freundin sowie 10 Monate und 15 Tage Haft aus einer offenen Vorstrafe. Der Schuldspruch zu 15 Monaten Gefängnis erfolgte wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung. Dafür betrug der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Am schwersten wog die schwere Körperverletzung, die der Angeklagte nach Ansicht des Richters seiner damaligen Freundin während eines Urlaubs in Kärnten zugefügt hatte. Demnach soll der 46-Jährige der 44-jährigen Lehrerin mit einem wuchtigen Fußtritt in den Rücken zwei Lendenwirbel gebrochen haben.

Schläge

Der Richter glaubte der 44-jährigen Zeugin, die auch angegeben hat, er habe sie während der Beziehung bei mehreren Vorfällen mit Schlägen leicht verletzt. Der Angeklagte bekannte sich zu den ihm angelas­teten Gewalttaten nicht schuldig. Er sagte, er habe jeweils in Notwehr gehandelt, nachdem sie ihn geschlagen habe. Er räumte lediglich ein, dass er im Zorn ihr Handy beschädigt hat.

Der Angeklagte sei während der Probezeit schon nach sechs Monaten rückfällig geworden, sagte Richter Böhler in seiner Urteilsbegründung. Der Mann war im Juni 2015 mit einem Strafrest von 10 Monaten und 15 Tagen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hatte nur die Hälfte seiner Freiheitsstrafe verbüßen müssen.

Ursprünglich war er am Landesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Freiheitsentziehung zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte eine andere Freundin brutal geschlagen und gewürgt und so schwer verletzt. Er hatte sie im Bett mit einem anderen Mann erwischt.

Er habe ihr von dem folgenschweren Zwischenfall erzählt, sagte die 44-Jährige. Sie habe sich dennoch auf eine Beziehung mit ihm eingelassen. Denn sie habe ein gewisses Maß an Verständnis dafür aufgebracht, dass er auf die erlittene Kränkung mit Gewalt reagiert habe.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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