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Getränkesteuer-Rückzahlung kein "Körberlgeld"

Schwarzach - Die Vorarlberger Gemeinden müssen dem Handel Schätzungen zufolge rund 1,5 Millionen Euro an Getränkesteuer zurückzahlen.

Von der Vereinbarung über die Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Getränkesteuer sind österreichweit keinesfalls nur einzelne “Handelsketten” betroffen, die sich – wie unterstellt – ein “Körberlgeld” einstecken könnten. “Vielmehr sollen diese Unternehmen durch die nun vereinbarte Regelung zumindest teilweise die bereits entrichteten Getränkesteuerbeträge sowie die bereits angefallenen Verfahrenskosten ersetzt erhalten”, so Alois Wichtl, Obmann des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels. Lebensmittelhändler bemühen sich seit Jahren um eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Getränkesteuer, nachdem diese nach dem EU-Beitritt Österreichs als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt wurde.

“Die Unternehmen verzichten auf 85 Prozent ihrer Ansprüche, noch dazu wird die technische Abwicklung sicher noch ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Von einer Bereicherung des Handels kann daher keine Rede sein”, weist Wichtl Vorhaltungen zurück. Der Lebensmittelhandel habe sich außerdem – im Gegensatz zu den unsachlichen Vorwürfen in der öffentlichen Preisdiskussion – bei der Preisgestaltung verantwortungsbewusst verhalten. Lebensmittelhandels-Obmann Wichtl ist davon überzeugt, dass der Lebensmittelhandel allfällig Kostenentlastungen entsprechend berücksichtigen und dem Konsumenten weitergeben wird.

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