Gesundheitsreform zugunsten der Ärztekammer abgeändert

Die geplanten Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit der Ärzte (samt Einfrieren der Honorare ab 2025 bei Nichteinigung) fielen letztlich weg. Dass die Sozialversicherung künftig Einzelverträge mit Ärzten abschließen kann, wurde gestrichen. Für die Ärztekammer hatte dies eine Horrorvorstellung dargestellt; sie hatte von einer Aufkündigung der Sozialpartnerschaft gesprochen, wollte eine millionenschwere Protestkampagne in die Wege leiten und hatte mit einem vertragslosen Zustand gedroht.
Nicht durchsetzen konnten sich die Ärztevertreter mit ihrem Wunsch, ihre Vetomöglichkeiten beizubehalten. Gegen Stellenpläne und die Schaffung neuer Ambulatorien kann sie sich künftig also nicht mehr sperren. Gestrichen wurde jedoch auch, dass Ärzte künftig standardmäßig Wirkstoffe statt bestimmter Arzneimittel verordnen müssen. Auch das hatte zu heftigen Protesten der Kammervertreter geführt.
Änderungen gibt es zudem noch beim Bewertungsboard für teure neue Medikamente. Hier wurde die personelle Besetzung verändert. Es sollen mehr Experten als ursprünglich geplant vertreten sein.
Abgesehen davon hätten die Eckpunkte der Reform aber gehalten, hieß es im Ressort Rauchs. Rund 300 Millionen Euro pro Jahr fließen zusätzlich in den niedergelassenen Bereich, rund 600 Millionen Euro sind im Finanzausgleich für Spitalsambulanzen sowie für Strukturreformen vorgesehen. Eine forcierte Digitalisierung und Neuerungen in den Bereichen Gesundheitsförderung, beim Impfen, der Medikamentenversorgung und nicht zuletzt in der Pflege (mit einer Aufstockung des Pflegefonds von 455 Mio. Euro auf 1,2 Mrd. Euro pro Jahr) gehören ebenfalls dazu.
(APA)
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