Einst ein Paar, gemeinsames Kind, heute Gegner vor Gericht. Dazwischen immer wieder „On-Off-Beziehung“, Bilder von Kuscheln und Verliebtsein. Doch die 32-jährige Ex-Frau schildert für das Gericht nachvollziehbar, dass sie sich immer wieder „Besserung“ von ihrem Ehemann erhoffte. Er habe sich zwischendurch auch immer wieder viel Mühe gegeben, Frühstück gemacht und sei zärtlich gewesen.
Doch dann wieder Gewalt und Eifersucht, Wut und Grobheiten.
Eifersucht eingeräumt
Der 30-jährige, mehrfach Vorbestrafte räumt ein, dass er am 18. April dieses Jahres ausgerastet sei. Er wollte unbedingt wissen, mit wem sich seine Frau so lebhaft austauscht.
Sie verweigerte ihm den Handyzugang. Er packte sie grob am Kopf und drehte ihn zum Gerät, um sich durch die Gesichtserkennung Zugang zu verschaffen. Weil sie die Augen zumachte, funktionierte das nicht. Bei dem anschließenden Gerangel wurde ein Zahn der Frau gelockert, sie hatte Beulen und Blaue.
Opferanwältin Eva Müller erreicht, dass dem Opfer 1000 Euro zugesprochen werden, was der Mann anerkennt. Das Urteil für Nötigung und Körperverletzung – vier Monate bedingte Haft plus 960 Euro Geldstrafe – ist rechtskräftig.
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