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Gesetzesnovelle

Der Vorarlberger Landtag novellierte das Jugenwohlfahrtsgesetz. [2.2.2000]

Im Vorarlberger Landtag wurden am Mittwoch Vormittag bundespolitische Fragen rund um die Regierungsbildung diskutiert. Zuvor stimmten alle vier Fraktionen (ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne) einer Novelle des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes zu. Nach dem Rückzug von Christian Hörl, der seit 1993 im Landtag war, übernahm Grünen-Landessprecher Johannes Rauch dessen Mandat und wurde zu Beginn der Sitzung durch Landtagspräsident Manfred Dörler (V) angelobt.

Den Antrag auf Teiländerung des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes hatten die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ gemeinsam mit der SPÖ eingebracht. Die einstimmig angenommene Novelle ist eine Reaktion auf immer mehr bekannte Fälle von Kindesmissbauch. Mitarbeiter in der Jugendwohlfahrt haben künftig bei Verdacht von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch „unverzüglich“ Meldung zu erstatten. Auch Meldungen von Privaten ist von der Behörde vermehrt Augenmerk zu schenken.

In der Ablehnung und verschärften Bekämpfung von Kindesmissbrauch waren sich Vertreter aller vier Parteien einig. FPÖ-Abgeordneter Fritz Schuler plädierte gegen Täter ebenso für „Strafe in voller Härte“ wie SPÖ-Abg. Elmar Mayer.

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