Der Steuerbürger ist daher nicht mehr in der Lage zu unterscheiden, was ein Gesetz oder eine Richtlinie ist.“ So im Gespräch mit den „VN“ der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Vorarlberg, Mag. Siegfried Metzler, für den dieser Unterschied sehr wesentlich ist, denn der Steuerbürger ist nur an die eigentlichen Gesetze gebunden. Und Metzler erhebt gegen die oberste Verwaltungsbehörde auch den Vorwurf, dass diese hier einen unredlichen Umgang pflegt. Der Präsident: „Anhand von vielen Beispielen kann man nämlich nachweisen, dass Erlässe und Richtlinienaussagen nicht durch ein Gesetz gedeckt sind“.
Und: „Durch das hohe Tempo bei der Schaffung von neuen Gesetzen bzw. bei Gesetzesänderungen mangelt es auch an der nötigen Sorgfalt im Bereich der Legistik. Die Vollziehung wird dadurch wesentlich erschwert.“
Dieses Tempo – so Metzler weiter – führe aber auch dazu, dass neue bzw. geänderte Gesetze den verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechten und den Vorgaben des EU-Rechts nicht entsprechen. Das gehe aus zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des österreichischen Verfassungsgerichtshofes klar hervor.
Lange Verfahren
„Da dem Gesetzgeber sowie den Initiatoren für Gesetzesänderungen das nicht nur bewusst ist sondern auch bewusst in Kauf genommen wird, muss sich der Steuerbürger sein Recht erkämpfen. Dabei trägt er das finanzielle Risiko und es bewahrheitet sich, dass derjenige mehr Recht bekommt, der sich das auch leisten kann“, kritisiert Metzler. Immerhin dauere ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem österreichischen Verfassungsgerichtshof, drei bis vier Jahre.
„Hier ist unser Berufsstand gefordert, dem einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen und öffentlich auf diesen Missstand aufmerksam zu machen“, so Metzler abschließend.
E-Journal: „Die Vorarlberger Steuerberater“
Das 32-seitige Journal „Die Vorarlberger Steuerberater“ liegt am Samstag auch den „VN“ bei.
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