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Gesetzesentwurf wird begutachtet

Österreich - Applaus für die Sozialpartnereinigung über flexiblere Arbeitszeiten kam heute nochmals von der ÖVP. "Ohne Sozialpartner wäre das nicht gegangen".

Der Gesetzesentwurf, „der auf Punkt und Beistrich mit den Sozialpartnern abgestimmt ist“, wird heute in die Begutachtung verschickt, so Bartenstein. Am 30. Mai soll die Novelle in den Ministerrat gehen und bis zum Sommer beschlossen werden. „Ich möchte, dass die Sozialpartner im Herbst bei der Lohnrunde auf der Einigung aufbauen können“, so der Minister.

Aufgabe der Politik sei es, den Wohlstand sicherzustellen, betonte ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon. Wesentliche Punkte seien dabei, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Wege zu finden, Mitarbeiter an Unternehmenserfolgen zu beteiligen.

Das Arbeitszeitpaket der Sozialpartner sei ein wichtiger Meilenstein, so Bartenstein. Es biete mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer und mehr Flexibilität für Unternehmen und auch für Beschäftigte. Die Regelung für Überstunden-Zuschläge bei Teilzeitbeschäftigten sei ein wichtiger Beitrag, um das reguläre Vollzeitarbeitsverhältnis als Standard auszubauen. Derzeit arbeiten lediglich 60 Prozent der Beschäftigten Vollzeit. Darüber hinaus leisten flexiblere Arbeitszeiten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Sozialpartnerpaket wurden auch Regelungen für mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geschaffen.

Als nächstes auf der Agenda sei die Verbesserung der sozialen Sicherheit für freie Dienstnehmer und Selbstständige, so Bartenstein. Darüber werde man in Abstimmung mit Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) und Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) verhandeln.

Die Sozialpartner haben sich, wie berichtet, in der vergangenen Woche auf flexiblere Arbeitszeiten geeinigt. Demnach können die Kollektivvertragspartner künftig Höchstarbeitszeiten von bis zu 12 Stunden täglich und 60 Stunden in der Woche vereinbaren. Allerdings muss es alle acht Wochen eine Pause von 2 Wochen geben, in der die Normalarbeitszeit gilt. Voraussetzung dafür ist ein besonderer Arbeitsbedarf zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils. Darüber hinaus dürfen die Kollektivvertragspartner die Normalarbeitszeit von derzeit 8 auf 10 Stunden anheben. Teilzeitbeschäftigte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrarbeitzuschlag von 25 Prozent.

Heftige Kritik an der Sozialpartnereinigung kommt heute vom BZÖ. “ÖGB Präsident Hundstorfer ist nach der Zustimmung der Gewerkschaft rücktrittsreif“, so der BZÖ-Arbeitnehmersprecher Max Walch am Montag in einer Aussendung. Die Sozialpartnereinigung bedeute, täglich länger arbeiten ohne einen Lohnausgleich zu kassieren. Mehrarbeit aufgeteilt auf weniger Personal bedeute effektive Lohnkürzungen, mehr Arbeitslose, da weniger Beschäftigte benötigt werden. Die Sozialpartner fahren hier einen Kurs der Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter. Der einzige Anstieg, den diese unsoziale Lösung erreichen werde, sei ein Anstieg der Invaliditätspensionen. Das BZÖ fordere daher eine sofortige Korrektur des Arbeitszeitpaktes.

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