Nach dem Ende der Begutachtungsfrist wird jetzt der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht finalisiert. Die Regierung berät darüber heute, Mittwoch, auch mit Oppositionsparteien und Verfassungsjuristen in nicht-medienöffentlichen Videokonferenzen.
Einwände wurden im Zuge der Begutachtung viele deponiert - nicht nur die von zahllosen Privatpersonen vorgebrachte komplette Ablehnung, die den allergrößten Teil der 108.325 Stellungnahmen ausmachte. Viele Institutionen und Experten deponierten Anregungen und Bedenken etwas hinsichtlich der verfassungskonformen Ausgestaltung (auch mit Blick auf Omikron), der technischen Abwicklung (laut ELGA ist die technische Umsetzung erst ab April möglich) oder des enormen Arbeitsanfalls, der auf die Behörden und Gerichte zukommt.
Jetzt werden die Stellungnahmen in Mücksteins Ministerium gesichtet "und in den kommenden Tagen gegebenenfalls eingearbeitet", hieß es am Mittwoch gegenüber der APA.
Keine Verschiebung geplant
Die Zeit drängt: Schon kommenden Montag soll über den Entwurf im Gesundheitsausschuss - auch mit einem Expertenhearing - beraten werden. Ende der nächsten Woche stehen reguläre Nationalrats-Sitzungen am Programm, bei denen das Gesetz dann schon beschlossen werden könnte. Nach der Zustimmung des Bundesrates in seiner Sitzung am 3. Februar könnte die Impfpflicht dann tatsächlich "Anfang Februar" starten - woran Nehammer und Mückstein ungeachtet so mancher Rufe nach Verschiebung (u.a. auch seitens der Wirtschaftskammer) festhalten wollen.
Jedenfalls noch zu klären ist allerdings angesichts der ELGA-Ankündigung, wie man die Impfpflicht bis April technisch und organisatorisch abwickelt. Mückstein hat bereits die Variante ins Spiel gebracht, dass man anfangs für eine Übergangsphase ein sogenanntes Kontrolldelikt etablieren könnte. Das würde bedeuten, dass die Behörden ähnlich wie im Straßenverkehr Kontrollen durchführen und auch Geldstrafen verhängen können.
Kein physischer Zwang
Im "Vollausbau" sollen dann alle in Österreich lebenden Menschen ab dem 14. Lebensjahr an vierteljährlichen "Impfstichtagen" als geimpft oder mit attestierter "Ausnahme" im Zentralen Impfregister eingetragen sein. Ungeimpfte werden in Erinnerungsschreiben zu Impfung oder Ausnahme-Nachweis bis zum nächsten Stichtag aufgefordert. Ausnahmen gibt es bei Schwangerschaft, aus ärztlich bestätigten gesundheitlichen Gründen und für Genesene. Kommen sie dem nicht nach, erhalten sie eine Strafverfügung von der Bezirksverwaltungsbehörde. Das Strafmaß beträgt bis zu 600 Euro im "abgekürzten" und bis zu 3.600 Euro im "ordentlichen" Verfahren (zu dem es kommt wenn im "abgekürzten" nicht bezahlt oder Einspruch erhoben wird). Dezidiert nicht vorgesehen ist physischer Zwang, die Geldstrafe kann nicht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.
(APA)
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