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Gesetzesanpassungen warten auf Landtag

Zahlreiche Gesetzesanpassungen dominieren die Arbeit des Vorarlberger Landtags im kommenden Herbst, erklärten LH Sausgruber und LR Stemer im Pressefoyer am Dienstag.

Spitalgesetz, Grundverkehrsnovelle und ein Sammelgesetz über die Besserstellung von Menschen mit Behinderung sind die wichtigsten Gesetzesvorhaben des Landes bis Jahresende.

Nachdem der EuGH vor wenigen Wochen bereits die Regelungen über den Baugrundstücksverkehr beanstandet hat, sei in einigen Wochen auch mit einem Urteil zur Vorarlberger Genehmigungspflicht im landwirtschaftlichen Grundverkehr zu rechnen, erklärte Legistik-Landesrat Siegi Stemer Dienstag nach der Regierungssitzung. Falls auch dabei Teile der derzeitigen Regelungen als gemeinschaftsrechtswidrig erachtet werden, „soll es rasch eine Ersatzregelung geben“. An ihr werde bereits gearbeitet, nachdem klar sei, dass auf Grund des Antrags des EuGH-Generalanwalts „einige Dinge in Frage gestellt werden“.

Das Vorarlberger Spitalgesetz muss nach neuen Vorgaben durch den Bund in einigen Punkten geändert werden. Dabei geht es um Anpassungen bei den Regelungen zur anonymen Geburt, die Möglichkeit der Einrichtung von Fachschwerpunkten in den Spitälern, die verpflichtende Einrichtung von Arzneimittelkommissionen sowie die Einrichtung einer weisungsfreien Ethikkommission für alle Krankenanstalten. Bei dieser Gelegenheit soll das ganze Gesetz sprachlich und systematisch neu gestaltet werden.

„Als sichtbares Signal zum laufenden Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“, so Stemer, werden über ein Sammelgesetz die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Gleichbehandlung im Landesrecht“ umgesetzt werden: Dabei geht es um den Wegfall benachteiligender Formulierungen, die Unterstützung bei amtlichen Erledigungen und die Kundmachung von Verordnungen auch im Internet.

Kleinere Novellen betreffen unter anderem das Gemeindebedienstetengesetz mit einem neuen Gehaltsmodell und beim Bezügegesetz die Anpassung des Pensionsrechtes für Regierungsmitglieder, Landtagsabgeordnete und Bürgermeister. Damit werden die Bezugsfortzahlung in Höhe und Dauer neu geregelt, die gestaffelte Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 65 sowie ein Pensionssicherungsbeitrag für Ruhebezüge eingeführt.

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