Demnach sollen Menschen mit Behinderung nicht nur als Objekt der Fürsorge gesehen werden. Sie sind eigenständige Persönlichkeiten, die besondere Unterstützung brauchen, so der ORF.
Eine wesentliche Neuerung des neuen “Chancengesetzes für Menschen mit Behinderung” ist sein Geltungsbereich. Es gilt für Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen, so Landtags-Vizepräsidentin Gabriele Nussbaumer (ÖVP).
Im Vordergrund steht die Selbstbestimmung. Menschen sollen eine Betreuung in der Nähe des Wohnortes wählen können.
Der Datenschutz ist verbessert.
Völlig neu am Chancengesetz ist die Möglichkeit, einen Mediator einzuschalten. Bei unterschiedlichen Auffassungen-etwa über die Art die Betreuung-gibt es die Möglichkeit, einen Mediator heranzuziehen. Dieser arbeitet unter der Leitung des Patientenanwaltes , so Nussbaumer.
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