Gesetz soll dayli an Sonntagsöffnung hindern
Für die Klärung der Rechtslage ist Mitterlehner zuständig. Der Minister will bis zum Sommer eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen, die das Schlupfloch im Paragraf 111 der Gewerbeordnung schließt, bestätigte seine Sprecherin entsprechende Medienberichte. “Aber in welcher Form und wann ist offen”, sagte Waltraud Kaserer zur APA. Die Gewerbeordnung ist am Freitag übrigens im Nationalrat auf der Tagesordnung.
Laut “Salzburger Nachrichten” soll die Gastronomie-Ausnahme künftig nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn der überwiegende Charakter des Betriebs einem Gastronomieunternehmen entspricht. Damit soll die Öffnung von Geschäften, die hauptsächlich Drogeriewaren anbieten – wie eben dayli – verhindert werden.
Derzeit dürfen Gastgewerbebetriebe per Gesetz Waren des üblichen Reisebedarfs wie Toiletteartikel, Badeartikel oder Lektüre, Geschenkartikel sowie Getränke und Speisen sonntags verkaufen. Über eine Gastronomiekonzession hat auch dayli von dieser Regelung Gebrauch gemacht und einige Filialen sonntags aufgemacht. Ziel der Kette war, die Sonntagsöffnung in allen 885 Filialen in Österreich umzusetzen. Die Sonderregelungen sollen künftig so präzisiert werden, dass dies eben nicht mehr möglich ist.
Der nunmehrigen Entscheidung zur Gesetzesänderung sind wochenlange Streitereien zwischen dayli-Chef Rudolf Haberleitner und der Gewerkschaft samt Anzeigen und Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs vorangegangen.
In einer Flut von Aussendungen wird die Novomatic-Ankündigung nun von Sozialpartnern und Politik begrüßt. “Wir freuen uns im Sinne der Betroffenen, dass sich jetzt offenbar die Vernunft durchgesetzt hat”, so Gewerkschaftschef Wolfgang Katzian. Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch sieht die Ankündigung als “wichtigen Schritt zu einer vernünftigen Lösung in der Frage der Sonntagsöffnung”.
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