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Geschworene tragen große Verantwortung

Der Schwurgerichtssaal im LG Feldkirch: Hier wird auch das Urteil im Mordprozess im Fall Cain gefällt werden.
Der Schwurgerichtssaal im LG Feldkirch: Hier wird auch das Urteil im Mordprozess im Fall Cain gefällt werden. ©VOL.AT/ Schmidt
Feldkirch - Rund 15 Monate nach dem Tod des kleinen Cain startet der Mordprozess am 30. März im Landesgericht Feldkirch. Geschworene werden über die Schuld oder Unschuld des 27-jährigen Angeklagten entscheiden. Die Urteilsfindung von Geschworenen ist mit hoher Verantwortung verbunden und findet hinter verschlossenen Türen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - statt.
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Die Urteilsfindung muss man sich so vorstellen: Wenn das Verfahren im Gerichtssaal abgeschlossen ist, ziehen sich die Geschworenen und der Schwurgerichtshof, der sich aus drei Berufsrichtern zusammensetzt, zurück. Den Geschworenen wird dann eine Rechtsbelehrung erteilt, die die Basis für die Beratung der Geschworenen bilden soll.

Geschworene entscheiden allein über Schuld oder Unschuld

„Dann verlassen die Berufsrichter das Beratungszimmer und die Geschwornen entscheiden dann alleine – ohne Beisein der Berufsrichter – über die Frage der Schuld bzw. Unschuld des Täters“, erklärt Othmar Kraft, Richter am Feldkircher Landesgericht. Erst wenn die Geschworenen einen Wahrspruch gefunden haben, werden die Berufsrichter hinzugezogen, die sodann gemeinsam mit den Geschworenen über die Höhe der Strafe entscheiden.

Fragenkatalog muss zur Urteilsfindung abgearbeitet werden

Die Geschworenen diskutieren jedoch keineswegs wahllos über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Ihnen wird ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt, den sie abarbeiten müssen bzw. an dem sie sich bei der Urteilsfindung orientieren können. „Die Fragen an die Geschworenen sind ein wesentlicher Teil des Schwurgerichtsverfahrens. Diese werden am Ende des Beweisverfahrens vom Schwurgerichtshof verfasst“, so Kraft. An dieser Stelle können noch der Staatsanwalt wie auch der Verteidiger Ergänzungen, neue Zusatzfragen und Eventualfragen stellen und einbringen. Wenn die Geschworenen die Fragen beantwortet haben, wird ein Tatbestand von den Geschworenen festgestellt, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. „Dann kann der Schwurgerichtshof mit den Geschworenen die Strafe festlegen“, weiß Kraft.

Sollten die Geschworenen während ihrer Beratungszeit auf Probleme und Unklarheiten stoßen, haben Sie die Möglichkeit, die Berufsrichter zu rufen, die ihnen eine ergänzende Rechtsmittelbelehrung erteilen.

Kein Zeitlimit für Urteilsfindung

Der Urteilsfindung der Geschworenen ist kein Zeitlimit gesetzt. „Die Geschworenen haben alle Zeit der Welt, um ihre Entscheidung zu treffen“, erklärt Kraft. Sollte es jedoch einmal zu spät werden und die Beratung bis in die Nacht dauern, können die Geschworenen ihre Beratung auch am nächsten Tag fortsetzen.

Natürlich seien die Geschworenen an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden, stellt Kraft fest: „Alles was die Geschworenen beraten, ist geheim und bleibt geheim. Die Geschworenen verfassen eine Niederschrift, die in einem versiegelten Kuvert dem Akt beigelegt wird.“ So könne der Oberste Gerichtshof, sollte es notwendig werden, jederzeit prüfen, wie die Beratung abgelaufen ist.

Richter Othmar Kraft im Interview:

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(VOL.AT/ Sascha Schmidt)
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