Am Landesgericht Feldkirch musste sich ein 31-jähriger Arbeiter wegen Körperverletzung verantworten. Mehrere grobe Angriffe gegen seine Frau wurden von dieser angezeigt. Doch im Verfahren unterstützt sie plötzlich die Version des Beschuldigten. Nur ein Vorfall sei richtig, den Rest habe sie erfunden.
Kein Einzelfall
Selbst wenn das Gericht zweifelt, welche Version nun die richtige ist, es kann den Mann nur wegen eines Vorfalls schuldig sprechen: 480 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon bedingt. Doch eines ist sicher. Die Frau wird sich wegen ihrer Falschaussage selbst bald auf der Anklagebank wieder finden. Immer wieder kommt es zu solchen „Rückziehern“, vermutlich sind sich die wenigsten bewusst, welche Tragweite diese für sie selbst haben.
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