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Geschlagen und gewürgt: Gewaltopfer war erst 15

Schülerin nach Feststellungen des Gerichts vom damaligen Freund mindestens zwei Mal im Monat misshandelt
Schülerin nach Feststellungen des Gerichts vom damaligen Freund mindestens zwei Mal im Monat misshandelt ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Freundin misshandelt: Geldstrafe für 19-Jährigen wegen fortgesetzter Gewaltausübung.

Das Gewaltopfer war erst 15 Jahre alt. Zwischen Dezember 2016 und März 2017 wurde die Schülerin nach Feststellungen des Gerichts vom damaligen Freund mindestens zwei Mal im Monat misshandelt. Die Minderjährige wurde geschlagen – auch mit einem Gürtel –, getreten und gewürgt. Dabei trug sie blaue Flecken davon.

Dafür wurde der geständige Dornbirner am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2400 Euro (300 Tagessätze zu je acht Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 1200 Euro. Hinzu kommen 120 Euro aus dem ursprünglich auf Bewährung ausgesetzten Teil der Vorstrafe wegen Körperverletzung. Damit beläuft sich die zu bezahlende Gesamtstrafe auf 1320 Euro.

Der Schuldspruch erfolgte wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Das Urteil, das der 19-Jährige annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Haft.

Richterin Angelika Prechtl-Marte erteilte dem jungen Erwachsenen die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Zudem muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Therapie

Der geständige Angeklagte sagte vor der Urteilsverkündung, er wolle sich einer Psychotherapie unterziehen. „Ich möchte mein Leben ändern und ein besserer Mensch werden.“ Eine Gewalttherapie habe er bereits absolviert. Warum er gegen die damalige Freundin gewalttätig vorgegangen sei, wurde der 19-Jährige von der Richterin gefragt. Er sei als Kind von seinem Vater geschlagen worden, antwortete er.

Es sei selten, dass ein Angeklagter sich zur angeklagten fortgesetzten Gewaltausübung schuldig bekenne, merkte Staatsanwalt Simon Steixner anerkennend an. Ebenso selten sei, dass das Opfer von fortdauernder Gewalt erst 15 Jahre alt sei, ergänzte der öffentliche Ankläger.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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