Am 17. Februar wurde der mit bereits 18 Vorstrafen belastete Mann zuletzt aus der Haft entlassen. Knapp zwei Monate später riskierte er erneut eine Haftstrafe, eine von längerer Dauer. Mit einer Tat, die polizeilich als Fall von Beschaffungskriminalität im Drogenmilieu gewertet wird. Medial droht ihm zudem eine soziale Zusatzstrafe mit der mitleidlosen Abwertung als sogenannter dümmster Räuber. Am 16. April hat der 36-Jährige, das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die Apotheke St. Martin in der Dornbirner Eisengasse überfallen. Maskiert und bewaffnet mit einem Messer, hat der Drogensüchtige demnach die Herausgabe von Geld und von Medikamenten in Form von Drogenersatzstoffen verlangt. Unter dem Vorwand, die verlangten Morphine zu holen, entfernte sich die Chefin in der Apotheke aus dem Blickfeld des Täters nach hinten und alarmierte die Polizei.
Am Tatort verhaftet
Die Polizei konnte den unter Medikamenteneinfluss stehenden Mann noch in der Apotheke verhaften, während er auf die erhoffte Beute wartete. Der Bewohner eines Obdachlosenheims wurde in Untersuchungshaft genommen.
Die Mindeststrafe für bewaffneten Raub würde dann 7,5 Jahre Gefängnis betragen, so Landesgerichtssprecher Reinhard Flatz vom Landesgericht Feldkirch, die Höchststrafe darf 20 Jahre nicht überschreiten.
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