Der Gerichtsvollzieher tauchte am Donnerstag am Flughafen Salzburg auf. Die Causa nahm für den ehemaligen Fluggast, der vier Jahre lang auf das Geld gewartet hatte, schließlich ein gutes Ende. Die Forderung sei berechtigt gewesen und sofort beglichen worden, zitierte die dpa am Dienstag einen Condor-Sprecher. “Es tut uns furchtbar leid”, entschuldigte sich der Airline-Sprecher.
Wie “Die Welt” am Montag berichtete, hatte der betroffene Passagier das Fluggastrechteportal Flightright eingeschaltet, um zu seinem Geld zu kommen. Es handelt sich dabei um eine Firma, die gegen Provision im Auftrag von Kunden ausstehende Entschädigungen von Airlines erstreitet.
Flugverkehr angeblich nicht gefährdet
Der Flughafen Salzburg sei durch das Einschreiten des Gerichtsvollziehers “nicht causal beeinflusst” gewesen, erklärte Flughafen-Sprecher Alexander Klaus auf Anfrage der APA. Man habe auf Anfrage des Gerichtsvollziehers hin die Kontaktdaten der Thomas Cook Airline in England weitergegeben, und es sei dann zu einer gütlichen Einigung gekommen. “Der Flugverkehr war zu keiner Zeit gefährdet”, sagte Klaus. Die Maschine der Airline sei pünktlich gestartet.
Der österreichische Gerichtsvollzieher hatte einen gültigen Vollstreckungstitel in Händen, als er den Flughafen Salzburg betrat. Offenbar sah man in der Pfändung eines Jets das letzte Druckmittel, damit der Fluggast doch noch sein Geld erhält. Auslöser der Aktion war laut “Die Welt” vor vier Jahren der Flug MT5192 von Wien ins kubanische Varadero. Das Flugzeug hatte wegen eines technischen Defekts 22 Stunden Verspätung. Nach geltendem EU-Recht ergibt sich daraus der höchstmögliche Entschädigungswert von 600 Euro.
Betrag wurde beglichen
Die Juristen des Fluggastrechte-Portal Flightright setzten ein europäisches Mahnverfahren in Gang. Da die Thomas Cook Airline im Winter zwischen Salzburg und England fliegt, habe sich der Gerichtsvollzieher wohl an den Flughafen Salzburg gewandt, sagte der Condor-Sprecher heute zur APA. “Unsere Rechtsabteilung hat davon am Freitag erfahren. Uns tut es unglaublich leid, dass das nicht schon früher geregelt worden ist.” Womöglich sei die Zahlungsaufforderung bisher nicht an der richtigen Stelle angekommen, denn die Airline zahle selbstverständlich, wenn ein Gerichtstitel vorliegt.
Sobald man von dem europäischen Zahlungsbefehl Kenntnis gehabt und sich auch ausgekannt habe, seien die offenen Kosten von 600 Euro zuzüglich der Gebühren, also insgesamt über 1.000 Euro, beglichen worden, erklärte der Condor-Sprecher. “Aus unserer Sicht bestand zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, dass das Flugzeug der Thomas Cook Airline in Salzburg nicht startet.”
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.