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Gerichtsgebühren wurden mit 1. Oktober um 5 Prozent erhöht

Gerichtsgebühren werden angehoben
Gerichtsgebühren werden angehoben ©APA (Sujet)
Wer sich scheiden lassen will oder einen Antrag auf Konkurseröffnung stellt, muss ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Das Justizministerium hat mit 1. Oktober die Gerichtsgebühren per Verordnung erhöht, und zwar um rund fünf Prozent.

Die nun geltenden Gerichtsgebühren: Vom Gericht angefertigte Kopien kosten nun 0,63 statt bisher 0,60 Euro pro Seite (selbst angefertigte 0,32 statt 0,30 Euro). Ein Gläubigerantrag auf Konkurseröffnung kommt auf 42 statt 40 Euro, und eine einvernehmliche Scheidung kostet 279 statt 266 Euro.

Gerichtsgebühren wurden angeglichen

Die Gerichtsgebühren werden automatisch angepasst, wenn der Verbraucherpreisindex eine Steigerung von fünf Prozent erreicht. Die Statistik Austria hatte eine solche Mitte Juli verlautbart, daher war die Erhöhung fristgerecht mit Oktober fällig. Dass dies unmittelbar nach der Nationalratswahl geschehe, sei also ein Zufall, wurde im Justizministerium gegenüber der APA betont.

Vor zwei Jahren zuletzt erhöht

Die letzte Erhöhung gab es 2011. Die Aktenkopie kostete damals sogar 1,10 Euro, die selbst gemachte Ablichtung 0,60 Euro. Nach wiederholter Kritik u.a. der Rechtsanwälte und angesichts eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs senkte Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) diese beiden Posten schließlich auf 0,60 bzw. 0,30 Euro – ein Preis, der nun erstmals indexangepasst wird.

(apa/red)

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