"Um den Coronavirus weiter einzudämmen und unsere Mitmenschen zu schützen, müssen wir direkte soziale Kontakte in nächster Zeit auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das setzen wir auch in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen um", so Zadic in einer Aussendung.
Notwendigkeit vom persönlichen Erscheinen soll hinterfragt werden
"Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ihres persönlichen Erscheinens bei Gericht in jedem einzelnen Fall zu hinterfragen", sagte sie anlässlich eines breiten Maßnahmenpakets gegen das Coronavirus, das auch die Arbeit in der österreichischen Justiz ab Montag stark verändern wird. "Im Zweifel ist es derzeit unbedingt notwendig, Anliegen zu verschieben", forderte Zadic.
Die Gerichte würden zur Wahrung der elementaren Verfahrens- und Parteienrechte selbstverständlich zugänglich bleiben, teilte die Ministerin mit. Es liege jedoch in der Verantwortung aller Beteiligten, diese Möglichkeit restriktiv wahrzunehmen, sagte sie. Nur so könne die Ausbreitung von Corona verhindert werden.
Betrieb an Gerichten wird eingeschränkt
Ab kommenden Montag werde der Betrieb an Gerichten und Staatsanwaltschaften vorerst bis 13. April eingeschränkt, sagte Zadic. Der Parteienverkehr wird weitgehend eingeschränkt. Dieser ist nur nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung, in dringenden Fällen und zur Wahrung von Parteirechten (z.B. Akteneinsicht, Anträge und sonstige Eingaben) möglich. Eine Akteneinsicht wird dann auch per E-Mail möglich sein.
Die Einlaufstellen bei Gerichten zur Einbringung von Eingaben bleiben offen. Nicht dringende Verhandlungen sollten allerdings abgesagt werden. Einstweilige Verfügungen (z.B. bei häuslicher Gewalt) und Haftverhandlungen finden weiterhin statt.
Einschränkende Maßnahmen auch im Strafvollzug
Einschränkende Maßnahmen gibt es auch im Strafvollzug, um eine Ausbreitung des Coronavirus in den Gefängnissen zu verhindern, teilte die Justizministerin am Samstag mit. In Gefängnissen wird der Besucherkontakt eingeschränkt und findet nur hinter Glasscheiben statt. Neue Insassen müssen zunächst 14 Tage lang in sogenannten Zugangsabteilungen verbringen, bis feststeht, dass keine Infizierung besteht.
Außerdem können alle Bediensteten, die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs an Ort und Stelle notwendig sind, ihre Arbeit flexibel und von zu Hause aus erledigen.
(APA/Red)
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