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Gericht verurteilte Staat und Betreiber wegen Fukushima

110 von 174 Klägern sollen entschädigt werden
110 von 174 Klägern sollen entschädigt werden ©APA (AFP)
Ein japanisches Gericht hat eine Mitschuld des Staates und des Betreiberkonzerns Tepco an der Atomkatastrophe in Fukushima festgestellt.
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Das Distriktgericht in Kyoto verurteilte beide am Donnerstag zu 110 Millionen Yen (835.000 Euro) Entschädigung an 110 von 174 Klägern, von denen die meisten freiwillig vor der Strahlung nach Kyoto geflohen waren.

Viertes Urteil

Es ist das vierte Urteil von rund 30 im ganzen Land laufenden Sammelklagen gegen den Staat und Tepco und das dritte Urteil, bei dem der Staat der Nachlässigkeit für mitschuldig befunden wurde. In einem weiteren Prozess war er freigesprochen worden. Vor sieben Jahren war es in Folge eines schweren Erdbebens und Tsunamis zu einem Super-Gau im Atomkraftwerk Fukushima gekommen.

Der Richter in Kyoto erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass die Regierung bis zu einem gewissen Grad in der Lage gewesen sei, das Risiko eines Tsunami vorherzusehen. Der Staat habe es jedoch versäumt, vom Betreiber entsprechende Schutzmaßnahmen zu verlangen. In dem Prozess ging es zudem um die Frage, wie gefährlich die Niedrigstrahlung in den Gebieten, wo die Kläger damals lebten, war.

Kläger unzufrieden

Die Auswirkungen von Niedrigstrahlung sei unklar, da viele Faktoren wissenschaftlich noch nicht gesichert seien, hieß es. Das Gericht prüfte daher jeden Fall gesondert, unter anderem wo der Kläger lebte und ob Kinder dabei waren. In 64 Fällen wies das Gericht die Forderung der Kläger ab. Die Klägerseite will das Urteil anfechten. Insgesamt hatte sie rund 847 Millionen Yen Entschädigung gefordert.

(APA/dpa)

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