Gericht in Wien: Mutter tötet Sohn in Psychose – bedingte Unterbringung
Am 17. November 2024 kam es in einer Wohnung in Wien-Favoriten zu einer erschütternden Tat: Eine Mutter schnitt ihrem vierjährigen Sohn im Schlaf mit einem Küchenmesser die Kehle durch. Die Frau wurde noch am selben Tag festgenommen. Am Dienstag entschied nun ein Wiener Schwurgericht über ihre strafrechtliche Verantwortung – und stellte fest: Sie war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Das Verfahren endete mit einer bedingten Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Maßnahme nach § 21 Absatz 1 StGB wird nicht vollzogen, solange die Frau sich an strenge Auflagen hält. Die Probezeit beträgt fünf Jahre, das Urteil ist rechtskräftig.
Psychose mit schnellem Verlauf – Gutachter spricht von "fulminanter Entwicklung"
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann zeichnete im Verfahren ein klares Bild: Die 29-Jährige habe unter einer akut polymorph-psychotischen Störung mit schizophrenen Symptomen gelitten. Innerhalb kürzester Zeit habe sich ein massives Krankheitsbild entwickelt. "Es ging sehr schnell", sagte Hofmann vor Gericht. Die Frau sei in einem Zustand völliger psychischer Entgleisung gewesen und habe geglaubt, ihr Kind vor drohender Gefahr retten zu müssen.
Dank medikamentöser Behandlung sei ihr Zustand mittlerweile deutlich stabiler. Eine Mordanklage kam nicht infrage – aufgrund der diagnostizierten Zurechnungsunfähigkeit war eine strafrechtliche Verurteilung ausgeschlossen.
Stationäre Behandlung wird fortgesetzt – Bewährungsauflagen exakt formuliert
Die Frau befindet sich weiterhin in einer spezialisierten psychiatrischen Einrichtung, die auf ihre Erkrankung zugeschnitten ist. Dort erhält sie engmaschige Betreuung und regelmäßige medikamentöse Behandlung. An diesem Status ändert sich vorerst nichts. Das Gericht entschied, die Unterbringung auf Bewährung auszusprechen – unter der Bedingung, dass die Frau alle therapeutischen Maßnahmen konsequent fortsetzt.
Konkret bedeutet das: Medikamente müssen eingenommen, psychiatrische und psychotherapeutische Gespräche fortgesetzt und die Teilnahme an einer strukturierten Tagesbetreuung gewährleistet sein. Zusätzlich muss sie eigenverantwortlich über ihren Therapieverlauf berichten. Eine gerichtliche Bewährungshilfe wurde ebenfalls angeordnet.
Aussage der Mutter: "Ich habe gedacht, ich muss mein Kind retten"
In einer emotionalen Aussage zu Beginn des Prozesses schilderte die Frau ihre Wahrnehmung in den Tagen vor der Tat. Zwei Tage vor dem Vorfall habe sie begonnen zu halluzinieren. "Ich war nicht ich selbst. Ich war komplett außer mir", sagte sie. Männer, die sie am Reumannplatz gesehen hatte, seien in ihren Wahnvorstellungen zu Tätern geworden, die ihrem Sohn etwas antun wollten. Als sie in der Nacht auf den 17. November Schlüsselgeräusche in der Wohnung hörte, sei Panik ausgebrochen: "Panik hat Angst gemacht, Angst hat Panik gemacht. Ich habe gedacht, ich muss mein Kind schützen."
Unterstützung durch den Ehemann – Frau bittet um Verzeihung
Trotz des unvorstellbaren Geschehens steht ihr Ehemann weiterhin zu ihr. Am letzten Prozesstag wandte sich die 29-Jährige an ihn: "Wir waren eine schöne, glückliche Familie. Ich habe mein Kind geliebt, aber plötzlich bin ich ein anderer Mensch geworden." Sie wirkte gefasst, aber zerknirscht. Heute sei sie wieder stabil, versicherte sie dem Gericht.
(VOL.AT)
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