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Gericht entscheidet am 19. Oktober über Berlusconis Amtsverbot

Über Silvio Berlusconis Senatorenposten wird erst im Oktober entschieden.
Über Silvio Berlusconis Senatorenposten wird erst im Oktober entschieden. ©AP
Ein Mailänder Berufungsgericht wird am 19. Oktober über ein Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter entscheiden, das gegen Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi im Rahmen eines Prozesses wegen Steuerhinterziehung verhängt worden war.

Das Kassationsgericht in Rom hatte Berlusconi am 1. August zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, die wegen einer Amnestie jedoch auf ein Jahr reduziert wurde. Berlusconis zweitinstanzliche Verurteilung zu einem fünfjährigen Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter wiesen die Kassationsrichter zur erneuten Verhandlung nach Mailand zurück. Die Gerichtsverhandlung in Mailand könnte lediglich einen Tag lang dauern, verlautete es aus Justizkreisen.

Wichtiger Koalitionspartner des Regierungschefs

Dieses Ämterverbot sollte wegen eines Formfehlers von fünf auf drei Jahre reduziert werden, hatten selbst die Staatsanwälte vor dem Kassationsgericht betont. Berlusconi ist mit seiner Mitte-rechts-Partei “Volk der Freiheit” (PdL) wichtigster Koalitionspartner der Demokratischen Partei (PD) von Regierungschef Enrico Letta.

Schwarzgeld im Ausland angelegt

In dem seit 2006 laufenden Mediaset-Prozess gegen Berlusconi ging es um den Vorwurf, der Konzern habe in den 90er-Jahren mithilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben. Durch solche Machenschaften soll Berlusconi laut den Staatsanwälten Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien gesenkt haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen.

Hausarrest oder Sozialarbeit

Wegen seines Alters muss der 76-jährige Berlusconi die Strafe nicht im Gefängnis verbüßen, sondern kann wählen, ob er sie im Hausarrest absitzt oder Sozialarbeit leistet. Am Montagnachmittag tagt in Rom der für Immunitätsfragen zuständige Senatsausschuss, der überprüfen muss, ob im Fall Berlusconis ein im Dezember 2012 verabschiedetes Anti-Korruptionsgesetz gilt.

Bruch der Koalition

Laut dem Gesetz darf niemand, der zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurde, für das italienische Parlament kandidieren oder Abgeordneter sein. Die Bestimmung gelte nicht für Delikte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2012 begangen wurden, argumentieren Parlamentarier aus dem Lager Berlusconis. Die Anhänger Berlusconis haben bereits mehrfach mit einem Bruch der Regierungskoalition in Rom gedroht, sollte den Medienzar seinen Senatorenposten verlieren. (APA)

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