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Gericht beschwert sich über VOL.AT-Liveticker und fordert Verbot

Schwarzach - Nach der Urteilsverkündigung in der Testamentsaffäre übt Richter Andreas Posch heftige Kritik an der Echtzeit-Berichterstattung von VOL.AT.
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Richter Posch glaubt, dass die Zeugen vor ihrer Befragung beeinflusst gewesen seien. Sie hätten aufgrund des VOL.AT-Livetickers gewusst, was sie gefragt werden. Der Richter regt nun in einem Schreiben an das Justizministerium eine gesetzliche Änderung für Berichte aus dem Gericht mittels Liveticker an.

Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Trotz Beschwerdebrief sieht das Justizministerum keinen Handlungsbedarf. Die aktuelle Rechtslage sei ausreichend, sagt der Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium Christian Pilnacek im Interview mit Ö1. Es gebe bereits jetzt die Möglichkeit einzuschreiten: Zum einen könne der Richter im Verhandlungssaal elektronische Geräte verbieten und zum anderen Zeugen in einen Extra-Raum verweisen und ihnen verbieten, mit ihrem Smartphone die Berichterstattung im Internet zu verfolgen.

Berichterstattung nicht einheitlich geregelt

Wie Ö1 berichtet, sehen auch Experten die Forderung von Richter Posch kritisch. Laut Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften an der Uni Linz steht das Informationsrecht der Bevölkerung über der Zeugenbeeinflussung. Fest steht: Radio und Fernsehen dürfen keine Live-Aufnahmen aus dem Gerichtssaal übertragen. Wie im Internet über die Geschehnisse im Gerichtssaal berichtet wird, ist gesetzlich nicht geregelt.

“Justiz zu mehr Transparenz bewegen”

VOL.AT-Chefredakteur Marc Springer: “Wir hatten ein extrem großes und gutes Feedback aus der Vorarlberger Bevölkerung auf unseren Liveticker. Der Fall ist der größte Justizskandal in der Vorarlberger Geschichte und für die Menschen war unser Liveticker die einzige Möglichkeit, den Prozess praktisch hautnah und im Detail mitverfolgen zu können. Unser Ticker hat so gesehen auch zur transparenten Aufarbeitung des Fälscher-Skandals beigetragen, denn viele hatten die Befürchtung, dass diverse Dinge unter den Teppich gekehrt werden könnten. Laut Strafprozessordnung ist es ja auch erlaubt, Nachrichtenfragmente auf Zetteln aus dem Gerichtssaal zu tragen, nichts anderes ist der Live-Ticker von VOL.AT ins digitale Zeitalter übertragen. Das hohe Interesse an unserem Gerichtsticker verstehen wir als Auftrag, die Justiz zu mehr Transparenz zu bewegen – auch wenn das manchmal schmerzhaft sein mag.” (AHA)

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